zurück zur Übersicht Schmerzensgeld und Artzrechnung 02.04.2010 von Mario V. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe da mal eine Frage? Folgendes! Meine Frau ging gestern mit unserem Hund ein Chicu Mix spazieren natürlich angeleint. Als plötzlich ein Schäferhund freilaufend auf unseren angelaufen kam und ihn dann angriff. Das Ende ist, unser Hund wurde an mehreren Stellen geklammert und genäht. Jetzt meine Frage: wer bezahlt die Arztkosten? Ich oder der Andere? Und soll ich eine Anzeige erstatten? Weiterhin hat mein Hund Angst, raus zu gehen. Selbst zum Geschäfte machen geht er nicht mehr mit. Meine 2. Frage ist: kann ich ein Schmerzensgeld verlangen und was muss ich machen? Mit freundlichen Grüssen: Mario Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Fordern Sie den Halter des Schäferhundes schriftlich auf die entstandenen Tierarztkosten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage abgewogen werden. Ob Sie einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten oder nur eines Teils haben, kann hier nicht beantwortet werden, da u.a. auch das Verhalten Ihres Hundes näher betrachtet werden müsste. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie nicht, da ein solcher Anspruch Menschen vorbehalten ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Fordern Sie den Halter des Schäferhundes schriftlich auf die entstandenen Tierarztkosten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage abgewogen werden. Ob Sie einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten oder nur eines Teils haben, kann hier nicht beantwortet werden, da u.a. auch das Verhalten Ihres Hundes näher betrachtet werden müsste. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie nicht, da ein solcher Anspruch Menschen vorbehalten ist.