zurück zur Übersicht Unangemessene Hundehaltung 21.06.2021 von Lisa W. Mein Anliegen: Und zwar besitzt mein Exfreund einen Hund, mit dem ich ebenfalls ca. 4 Jahre zusammengelebt habe. Nach der Trennung ist die Hündin bei ihm geblieben, da sie laut Pass ihm gehört. Nun, da er mit ihr seit jetzt 1 1 /2 Jahren alleine wohnt, musste sie sehr drunter leiden. sie ist mittlerweile 15 Jahre alt, ist also schon eine alte Dame, die auch zum Teil an Inkontinenz leidet. Ab und zu kann ich sie abholen und habe somit einen Einblick in ihre Lebensumstände. Sie hat des Öfteren kein Wasser und Essen im Napf. Derzeit wohnt mein Exfreund in einem 12qm großem Zimmer in einer "WG". Ich habe sie dort abgeholt und ich war schockiert. SIe war in dem Zimmer ohne Decke, Wasser und Futter und das seit morgens. Das Bad und die Küche wird von allen geteilt. Des Weiteren bleibt sie gut und gerne auch mal über 10 Stunden alleine und regelmäßiges Gassigehen ist auch nicht an der Tagesordnung. Es kam auch schon vor, dass sie abgemagert zu mir kam. Heute schrieb mir mein Exfreund, dass wohl der neue Vermieter ihm gedroht hat, dass er keine ruhige Nacht in dem Zimmer haben wird. Er möchte die Hündin haben, damit er nicht alleine ist. Ich habe ihm gesagt, dass ich Angst habe, dass ihr was passiert und das sie den Stress nicht gebrauchen kann. Er sagte nur: Es ist wie es ist. Es dreht sich nie um ihr wohlbefinden, sondern immer nur um seins. Nun wollte ich einfach mal wissen, ob ich dagegen was machen kann und sie zu mir holen kann?Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge um die Hündin und Ihren Wunsch sie zu sich zu holen bzw. sie behalten/zu übernehmen. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig ob die Hündin während Ihrer Beziehung angeschafft wurde (dann könnte Ihr Gemeinschaftseigentum geprüft werden) oder ob Ihr Ex-Freund sie schon vorher hatte. Da Sie schreiben, dass sie ihm gehört und die Hündin aus diesem Grunde auch bei ihm nach der Trennung bliebt nehme ich an, dass er nach wie vor Alleineigentümer der Hündin war und ist und lege dies meiner Antwort zugrunde. Um die Hündin endgültig zu behalten bzw. wieder zurückzubekommen, müsste er Ihnen das Alleineigentum übertragen, entweder durch einen Verkauf oder eine Schenkung. Beides sollen Sie, wenn Sie sich mit ihm hierüber einigen könnten unbedingt schriftlich als Beweis festhalten. Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass die Hündin dort nicht artgerecht gehalten wird, könnten Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden und Ihre Sorge dort schildern. Dabei sollten Sie strikt zwischen Tatsachen und Ihren Vermutungen unterscheiden, um keine Unwahrheiten gegenüber der Behörde zu äußern. Das Veterinäramt kann Ihnen zwar nicht dazu verhelfen Eigentümerin der Hündin zu werden, aber es könnte die Haltungsbedingungen prüfen und eine medizinische Versorgung oder andere geeignete Auflagen anordnen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge um die Hündin und Ihren Wunsch sie zu sich zu holen bzw. sie behalten/zu übernehmen. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig ob die Hündin während Ihrer Beziehung angeschafft wurde (dann könnte Ihr Gemeinschaftseigentum geprüft werden) oder ob Ihr Ex-Freund sie schon vorher hatte. Da Sie schreiben, dass sie ihm gehört und die Hündin aus diesem Grunde auch bei ihm nach der Trennung bliebt nehme ich an, dass er nach wie vor Alleineigentümer der Hündin war und ist und lege dies meiner Antwort zugrunde. Um die Hündin endgültig zu behalten bzw. wieder zurückzubekommen, müsste er Ihnen das Alleineigentum übertragen, entweder durch einen Verkauf oder eine Schenkung. Beides sollen Sie, wenn Sie sich mit ihm hierüber einigen könnten unbedingt schriftlich als Beweis festhalten. Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass die Hündin dort nicht artgerecht gehalten wird, könnten Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden und Ihre Sorge dort schildern. Dabei sollten Sie strikt zwischen Tatsachen und Ihren Vermutungen unterscheiden, um keine Unwahrheiten gegenüber der Behörde zu äußern. Das Veterinäramt kann Ihnen zwar nicht dazu verhelfen Eigentümerin der Hündin zu werden, aber es könnte die Haltungsbedingungen prüfen und eine medizinische Versorgung oder andere geeignete Auflagen anordnen.