zurück zur Übersicht Erlaubte Hundehaltung 04.04.2010 von Kristin B. Guten Tag Frau Fries, ich hab eine Frage wegen der Hundehaltung. wir haben einen Labrador und Katzen, auch von den Vermiern erlaubt. Die wohnen im selben Haus und haben auch Hunde. Es steht aber auch nichts im Mietvertrag, jetzt haben wir aber einen Rottweiler bekommen. Es war nicht geplant, aber wir wollen ihn auch nicht abgeben. Können die Vermieter uns kündigen? Wir verstehen uns eigentlich gut mit denen! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung offensichtlich genehmigt haben und aus Ihrer knappen Schilderung nicht entnommen werden kann, ob es konkrete Probleme mit dem Rottweiler gibt, ist kein Grund ersichtlich, aus dem Ihnen der Vermieter kündigen könnte oder die Haltung des Hundes verbieten könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung offensichtlich genehmigt haben und aus Ihrer knappen Schilderung nicht entnommen werden kann, ob es konkrete Probleme mit dem Rottweiler gibt, ist kein Grund ersichtlich, aus dem Ihnen der Vermieter kündigen könnte oder die Haltung des Hundes verbieten könnte.