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Ex will mir meinen Hund nicht wieder geben

von Monique W.

Guten Tag. Und zwar habe ich folgendes Problem, ich musste vor ca 3 Wochen meinen Hund zu meinem Ex bringen, weil ich erst zum 15.7 meine neue Wohnung bekommen habe, Futter und alles komplett mit gegeben. Nun will er mir eins auswischen und meint, ich bekomme mein Hund nicht wieder. Im Impfausweis und Kaufvertrag steht mein Name drin und ich auch bei mir... Was kann ich tun, um meinen Hund wieder zu bekommen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie mit Ihrem Exfreund vereinbart haben, dass er Ihren Hund bis zum 15.07. in Pflege nimmt und Sie ihm für diese Zeit Futter usw. mitgegeben haben, sind Sie nach wie vor Eigentümerin des Hundes und haben gemäß § 695 BGB aus dem Verwahrungsvertrag einen vertraglichen Rückgabeanspruch und einen Herausgabeanspruch aufgrund Ihres Eigentums aus § 985 BGB. Fordern Sie ihn schriftlich auf, Ihnen Ihren Hund entweder unverzüglich oder wie vereinbart am 15.07. (je nachdem was Ihnen lieber ist) zurück zu geben und kündigen rechtliche Schritte an, wenn er sich weigern sollte. In diesem Falle sollten Sie sich dann an einen Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht wenden und um zu prüfen ob z.B. eine einstweiligen Verfügung oder eine Herausgabeklage sinnvoll ist und wie hoch das entsprechende Kostenrisiko für Sie ist.
 

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