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Kastration vom Tierarzt ohne Zustimmung des Besitzers

von Silva H.

Ich hatte meinen Kater wegen einen Unfall mit einem Auto zu einem Tierarzt gegeben. Abgesehen davon, dass mein Kater 2 mal operiert werden musste, da er nicht richtig versorgt wurde (er bekam eine Halskrause für einen Hund, die nur mit einer sehr dehnbaren Mullbinde verknotet wurde, sodass er sich in der Nacht die ganze Wunde komplett aufgerissen hat). Auch musste er über Stunden in seiner Tasche sein, die schon komplett von Urin durchtränkt war. Nun haben wir Zuhause auch noch gemerkt, dass er einfach ohne meine Zustimmung kastriert wurde. Das muss doch strafbar sein? Mein Kater ist jetzt leider sehr verstört. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Ihrem Kater geht mittlerweile schon wieder besser.
Da es sich bei der Tierarzthaftung bzw. der Strafbarkeit eines Tierarztes aufgrund einer durchgeführten OP um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist hier nur eine allgemeine Antwort möglich.
Da zwischen dem Tierhalter und dem Tierarzt/der Klink ein Behandlungsvertrag, in der Regel unausgesprochen und mündlich abgeschlossen wird, entstehen aus diesem Dienstvertrag im Sinne des BGB für beiden Seiten Rechte und Pflichten. In Ihrem konkreten Fall ist daher die Frage, ob die Kastration Teil des Dienstvertrages war. Da diese offensichtlich nicht geplant und daher auch nicht ausdrücklich vereinbart war, ist zu prüfen, ob diese Behandlung dennoch Teil des Vertrags geworden ist. Leider ist in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch und die Einwilligung in die OP, die oft aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist der Tierhalter, gerade in Ihrer Situation wenn es sich um eine Not-OP handelt, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist. Hier wäre daher -notfalls durch einen Sachverständigen- zu klären, ob die Kastration als Folge innerer Verletzungen durch den Unfall überlebensnotwendig war.
Sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich mit dem Tierarzt geeinigt habe, lassen Sie sich einen ausführlichen OP-Bericht aushändigen, alle Laborberichte, Röntgenbilder etc. und lassen dies alles entweder von einem anderen Tierarzt/in (kostenpflichtig) prüfen oder wenden sich an die zuständige Landestierärztekammer. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vermitteln. Wenn dies alles keinen Erfolg hat, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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