zurück zur Übersicht Pferdehaltung 04.04.2010 von Martha M. Hallo! In unserer Nachbarschaft befindet sich ein Pferdestall, der einen recht verwahrlosten Eindruck macht. Es ist zwar ein Offenstall, aber dort stehen auf der Fläche von 30m x 15m 7 Araber-Pferde. Die Fläche ist halbiert, auf der einen Seite stehen die Stuten (2 8-jährige Mutterstuten mit jeweils einem 8 Monate alten Fohlen bei Fuß und eine 4-jährige Jungstute) mit Stall, auf der anderen ein 5-jähriger Wallach mit einem 2jährigen Junghengst und Stall. Die Pferde werden weder bewegt, noch geritten, noch waren sie seit Oktober auf den angrenzenden Koppeln. Die Koppelfläche für alle Pferde beträgt ebenfalls nur 3000m² aufgeteilt in 4 Parzellen. Die Pferde werden im Sommer nur bei trockenem Wetter stundenweise auf diese Koppeln gelassen, damit der Vertritt nicht zu stark ist. Die Pferde werden im Moment sehr miserabel gefüttert, was man an den Stuten deutlich sehen kann. Man kann problemlos aus der Entfernung trotz Winterfell die Rippen zählen. Die "Züchterin" liegt seit längerem im Krankenhaus, wird auch noch länger dort bleiben, und kommt ihrer Versorgungspflicht nur magelhaft nach. Angebotene Hilfe wird abgelehnt. Ab wann kann man in solchen Fällen den Tierschutz einschalten? Ab wann wird dieser auch tätig? Wer ist im Raum Bayreuth dafür zuständig, bzw. mein Ansprechpartner? Die Hufe und das Haarkleid der Tiere sind ok. Danke für ihre Hilfe! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenden Sie sich in Fällen der nicht artgerechten bzw. quälerischen Tierhaltung schriftlich an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt in Ihrer Stadt. Schildern Sie die Situation sachlich und fügen wenn möglich Beweisfotos bei und benennen mögliche Zeugen mit vollständigem Namen und Adresse. An den örtlichen Tierschutz können Sie sich zusätzlich wenden, notwendige Ermittlungsverfahren und Verfügungen, wie z.B. ein Tierhaltungsverbot, können jedoch nur von den Ämtern eingeleitet und verfügt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenden Sie sich in Fällen der nicht artgerechten bzw. quälerischen Tierhaltung schriftlich an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt in Ihrer Stadt. Schildern Sie die Situation sachlich und fügen wenn möglich Beweisfotos bei und benennen mögliche Zeugen mit vollständigem Namen und Adresse. An den örtlichen Tierschutz können Sie sich zusätzlich wenden, notwendige Ermittlungsverfahren und Verfügungen, wie z.B. ein Tierhaltungsverbot, können jedoch nur von den Ämtern eingeleitet und verfügt werden.