zurück zur Übersicht

Kater wurde getötet

von Beatrix B.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kater wurde von einem alten Mann aus unserer Siedlung getötet. Der Fall liegt bereits der Polizei vor und wird auch bearbeitet. Zur Geschichte: Mein Kater kam am 11.07.2021 nicht um 06:00 Uhr morgens zum Frühstück nach Hause. Da er (seit dem Verschwinden seiner Schwester 12 Wochen zuvor) einen Tracker trägt, konnte ich ihn an einer bestimmten Adresse orten. Ich fuhr dorthin und traf vor dem Haus einen alten Mann an, dem ich von dem Tracker erzählte und das Signal auf meinem Handy zeigte. Ich musste ihn mehrfach bitten hinterm Haus nachsehen zu dürfen, weil er immer wieder versuchte mich mit Ausreden abzuspeisen. Als ich endlich die Erlaubnis hatte und hinterm Haus beim Wintergarten stand, sprang das Signal des Trackers direkt auf das Haus. Was ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste: der Tracker war bis auf 2 Meter in meiner Nähe und synchronisierte sich per Bluetooth. Daher wurde auch das Standortsignal in diesem Moment genauer. Der Mann verschwand direkt hinter mir in seinem Wintergarten, ohne abzuwarten, was ich noch machen würde. Nachdem ich um das Haus herumgegangen war ohne etwas zu finden, fuhr ich nach Hause, weil ich mich nicht direkt getraut habe ihn zu bitten, mich ins Haus zu lassen. Denn dies wäre einer Beschuldigung gleichgekommen. Ich hatte auch nicht an eine Tötung gedacht, sondern nur an Katzendiebstahl. Nachdem ich wieder nach Hause gefahren war, änderte sich das Trackersignal sehr schnell auf ein 2 km entferntes Waldstück. Ich fuhr sofort hin, fand aber nichts. Also fuhr ich gegen 09:00 Uhr, immer noch in der irrigen Annahme man wolle meinen Kater stehlen, wieder zu der Familie. Ich hatte angenommen, die wollten nur den Tracker loswerden. Weinend habe ich den Bewohnern erzählt, dass ich meinen Tabby suche und dass das Trackersignal erst in diesem Haus war und sich dann geändert hatte. Wie dumm! Man sagt mir wieder, hier wäre keine Katze. Danach suchte ich noch einmal an dem Waldstück und fand schließlich meinen Tabby, tot und klitschnass, vermutlich ertränkt. Den Tracker hatte die Person auseinandergerissen (Gott sei Dank nicht an der richtigen Stelle) und in die andere Richtung geworfen. Dies war der Grund, warum ich meinen Kater nicht sofort gefunden habe. Am nächsten Tag stellte ich bei der Polizei ein Anzeige gegen unbekannt. Ich hatte mir zwar das Überraschungsmoment verdorben, da diese Leute nun schon wussten, dass ich den Tracker noch orten konnte, aber ich wollte mit den Trackerdaten gegen sie vorgehen. Tatsächlich konnte ich anhand der Aufzeichnungen und mit Hilfe von Tractive.com nachweisen, dass sich der Tracker in dem Haus befunden hatte und sich mit meinem Handy synchronisiert hat, als ich direkt neben dem Wintergarten stand. Die Bluetooth und GPS-Daten sind eindeutig. Auch alle anderen Positionen des Trackers konnten genau nachvollzogen werden, bishin zur Tatsache, dass sich der Tracker sehr schnell (also mit dem Auto) zum Waldstück bewegt hat. Die Staatsanwaltschaft hat vier Tage später eine Hausdurchsuchung veranlasst, allerdings ohne Ergebnis. Man sagte mir, das Haus sei "wie geleckt" gewesen. Vor ein paar Tagen habe ich eine DNA-Probe abgegeben. Auch die Personen des Hauses werden eine Probe abgeben müssen. Ich hoffe, dass nicht nur meine DNA gefunden wird und man darüber den Täter identifizieren kann. Nun zu meiner Frage: falls sich keine DNA auf dem Tracker befindet (weil die Person vielleicht Handschuhe getragen hat) und damit niemand überführt werden kann, gibt es dann trotzdem noch Möglichkeiten anhand der Bluetooth- und GPS-Daten gegen den Täter anzugehen. Schließlich kann eindeutig nachgewiesen werden, dass sich der Tracker im Haus befand, als ich dort nach Tabby gefragt habe. Desweiteren kann nachgewiesen werden, dass der Tracker nach meiner Anwesenheit bewegt wurde und dass man gewaltsam versucht hat ihn zu zerstören. Mein Tabby war schon leicht steif, aber immer noch warm als ich ihn gegen 09:30 Uhr gefunden hatte.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir sehr leid, dass Sie Ihren geliebten Kater wahrscheinlich durch so ein grausames Verhalten verloren haben.
Es ist sehr gut, dass Sie die lückenlose Aufzeichnungen über den Tracker haben, die zwar weder die Tötung Ihres Katers noch durch wen beweisen können, jedoch sind sie als Indizien (so genannten Beweisanzeichen) sehr wertvoll. Da die Staatsanwaltschaft ermittelt und es eine Hausdurchsuchung etc. gegeben hat, könnten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um so eine Einsicht in die Ermittlungsakte und die Ergebnisse zu erhalten.
Diese sind sowohl bei der Prüfung, ob eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingelegt werden kann, sofern das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt werden sollte, als auch in einem möglicherweise anschließenden zivilrechtlichen Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter hilfreich.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung