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Anfüttern unseres Katers

von Esther J.

Sehr geehrte Damen und Herren, bei uns liegt folgender Fall vor; wir haben zwei Katzen bzw. einen Kater und eine Katze. Unser Kater wurde wohl bereits über einen längeren Zeitraum von einer verwitweten Dame zwei Straßen unter der unsrigen angefüttert. Das ging so weit, dass er in KW 27 an zwei Tagen unauffindbar war und erst zu einer für ihn ungewöhnlichen Zeit (ca. 19:30-19:45 Uhr) völlig verängstigt auftauchte. Wir holten daher für ihn einen GPS-Tracker, um nachverfolgen zu können, wo er sich rumtreibt. Dadurch, und mit nachbarschaftlicher Hilfe, kamen wir zu besagter Damen. Das erste Aufeinandertreffen fand leider nur zwischen der Dame und meinem Lebensgefährten statt, da dieser auf der Suche nach unserem Kater war. Die Dame gab ihm gegenüber offen zu, unseren Kater zu füttern und ihn auch bei sich drinnen zu lassen. Mein Lebensgefährte nahm unseren Kater unter Protest der Dame wieder an sich. Tags darauf suchte ich mit meinem Lebensgefährten nochmals das Gespräch mit der Dame. Sie schien an diesem Tag sehr einsichtig und ich untersagte ihr die Fütterung sowie das "Einsperren" unseres Katers. Es war bei der Dame noch eine andere Frau anwesend an dem Tag, welche versuchte, die Situation herunter zu spielen. Nun hatten wir eine gute Woche lang Ruhe. vergangenen Freitag konnten wir dann über den Tracker sehen, dass sich unser Kater fast ausschließlich bei der Dame aufhielt. Und an diesem Abend war er auch wieder komplett durch den Wind und verängstigt. Man muss noch dazu sagen, dass unser Kater kein getreidehaltiges Futter verträgt, welches ihm die Dame jedoch gegeben hat. Am Samstag haben wir dann unseren Kater wieder bei der Dame eingesammelt, dieses Mal allerdings draußen. Die Dame selbst besitzt keine Katze mehr, hat jedoch noch eine für alle Katzen zugängliche Katzenklappe. Ich hatte die Dame gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere unser Kater keinen Zugang mehr dadurch hat, was sie mir zugesichert hat. Am Samstag sagte sie dann wiederum, dass, wenn sie draußen im Garten sei, die Türen halt offen stehen würden und unser Kater da eben rein könne. Und man könne da nichts machen, wenn so ein Tier abwandern wolle, die seien eben eigensinnig. Das Fremdfressen unseres Katers können wir in so fern beweisen, da er von dem falschen Futter einen Blähbauch mit Bauchschmerzen (unser Kater beklagt sich lautstark) und Durchfall bekommt und wir anhand des Trackers sehen, wann er wo war. Kann man bei diesem Sachverhalt einen Unterlassungsanspruch versuchen durchzusetzen? Mir zehrt die Situation an den Nerven, sodass ich sehr schlecht schlafe und mir tut unser Kater sehr leid, da er sehr sensibel ist und ich merke, dass er gar nicht mehr so richtig weiß, wo er hingehört. Sobald er bei uns zu Hause ist, ist er komplett entspannt und beruhigt sich wieder etwas. Allerdings kann ich das Tier ja nicht für das uneinsichtige Verhalten der Dame bestrafen und dauernd drinnen lassen. Vielen Dank vorab! Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da Sie ihn ja schon gesagt nicht einsperren können. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich.
Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht den angesprochene Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin den Kater füttert (was sie ja sehr wahrscheinlich bestreiten wird) und ihn im Haus behält. Es ist sehr gut, dass über den GPS-Tracker bereits seinen Aufenthalt bei ihr nachweisen können, ob dies allerdings auch für den Nachweis des Fütterns geeignet ist, müsste im Einzelfall geprüft werden, z.B. wenn durch das Protokoll ausgeschlossen ist, dass er sich nicht auch noch an einer anderen Stelle länger aufgehalten hat und dort gefüttert wurde.
Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess, der sich über viele Monate hinziehen kann, zuvor noch versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
 

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