zurück zur Übersicht Ex-Freund gibt Katzen nicht zurück 05.08.2021 von Maximilian M. Hallo, meine Freundin hat sich mit ihrem Ex-Freund getrennt und ihre Katzen sind noch bei ihm in der Wohnung und sie darf die Wohnung nicht betreten weil sie nicht mit im Mietvertrag steht. Jetzt ist sie eigentlich der Eigentümer der Katzen, weil sie die vom Züchter gekauft und alle Tierarztrechnungen etc bezahlt hat. Jetzt stellt sich uns die Frage, was wir rechtlich tun können um so schnell wie möglich die Katzen zurück zu kriegen, vorallem weil der Verdacht besteht, dass der Ex-Freund die Katzen schlecht behandelt und nicht zum Tierarzt geht. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie schreiben, dass tierärztliche Behandlungen notwendig sind, könnte Ihre Freundin beim Amtsgericht am Wohnortes des Exfreundes eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe beantragen. In der Regel wird innerhalb von ein paar Tagen dann ein Verhandlungstermin angesetzt und das Gericht prüft im Rahmen dieses Eilverfahrens ob eine Herausgabe an Ihre Freundin (oder zur Not an ein Tierheim) verfügt werden kann. Die Erfolgsaussichten lassen sich allerdings an dieser Stelle ohne Kenntnis der Einzelheiten und Einsicht in die Unterlagen, die das Alleineigentum Ihrer Freundin beweisen könnten, nicht bewerten. Wenden Sie hierzu an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie schreiben, dass tierärztliche Behandlungen notwendig sind, könnte Ihre Freundin beim Amtsgericht am Wohnortes des Exfreundes eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe beantragen. In der Regel wird innerhalb von ein paar Tagen dann ein Verhandlungstermin angesetzt und das Gericht prüft im Rahmen dieses Eilverfahrens ob eine Herausgabe an Ihre Freundin (oder zur Not an ein Tierheim) verfügt werden kann. Die Erfolgsaussichten lassen sich allerdings an dieser Stelle ohne Kenntnis der Einzelheiten und Einsicht in die Unterlagen, die das Alleineigentum Ihrer Freundin beweisen könnten, nicht bewerten. Wenden Sie hierzu an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.