zurück zur Übersicht Tierschutzhund erworben, dann plötzlich krank, auf eigene Kosten behandelt und zurück an den Verein 16.08.2021 von Arife M. Sehr geehrtes Tasso -Team, meine Familie und ich haben eine Odyssee hinter uns bzw. Sind noch mitten drinnen! Wir haben am 01.08.21 einen Hund aus Spanien vom Tierschutzverein erworben. (520 € = 430€ TRANSPORT+ÜBERFÜHRUNG; EXTRAS 90€:Geschirr+Spot on) Ohne das ich mich groß von unserem ins Herzgeschlossenen Hundes verabschieden konnte wurde er dann am Freitag,13.08.21 um 13:10 Uhr abgeholt. Ergo ich bin 520 € für den Hund + über 500 € TZ Kosten + Überführungskosten 240 € losgeworden und der Hund ist nicht mehr in meinem Besitz, und bis dato wurde ihm nur Blut entnommen und keine Medikation gegeben, man behauptet er hätte keine Krampfanfälle mehr und mann wolle warten bis er krampft um dann zu sehen wie die Behandlung weiter laufen solle, aber mir wurde ständig gesagt der Hund sterbe mir weg?! Ich fühle mich extrem ausgenutzt über den Tisch gezogen und sowohl dem Hund wie auch meiner Familie gegen über extrem schlecht. Meine Sorge sollte der Hund doch eine schwerwiegende kompliziert Krankheit haben, könnte ich sowohl finanziell als auch zeitlich ihm nicht gerecht werden bzw. die finanziellen Mittel aufbringen. Der schreck, das die Medizinische Versorgung des Hundes sich schnell in die 10000€ belaufen könnten, da ein Neurologische Diagnostik sich erahnen ließ, und der immer währende Druck "der Hund stirbt"... haben meine Familie und mich psychisch so mitgenommen und nach wievor denken wir an unsere fellnase und wie es ihm geht... (meine Kinder sind 8j. Und 14j. Sehr traurig nach wie vor) Kann ich rechtlich zumindest irgend eine Schadensrückerstattung fordern? Können Sie uns irgendwie helfen, so sollte sich Tierschutz und etwas Gutes tun zu wollen nicht anfühlen! Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe sehr, dem Hund geht es mittelerweise besser. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Hund wenn auch schweren Herzens nicht wieder zurücknehmen können/wollen und Sie die Rückzahlung bzw. einen Schadensersatz möchten. Hierzu müsste zunächst der zwischen Ihnen und dem Verein geschlossene Tierschutzvertrag eingesehen werden. Zu prüfen ist, ob es sich rechtlich um einen Kaufvertrag handelt, was dort zu der Rückgabe des Hundes an den Verein geregelt ist und ob und wenn ja was zur Handhabung der Behandlung beim Tierarzt und den Tierarztkosten enthalten ist. Des Weiteren müssten aber auch die Einzelheiten und der Ablauf bekannt sein, so ist es wichtig zu wissen, wie es zu der Rückgabe des Hundes an den Verein kam (haben Sie z.B. darum gebeten oder wurde dies von dem Verein eingefordert, etc.) und was zwischen Ihnen vereinbart wurde bzw. ob Sie irgendetwas unterschrieben haben. Da Sie sich „über den Tisch gezogen fühlen“ mit anderen Worten also betrogen, könnten dann auch geprüft werden, ob eine Strafanzeige und/oder das Einschalten des zuständigen Veterinäramtes sinnvoll wäre. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe sehr, dem Hund geht es mittelerweise besser. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Hund wenn auch schweren Herzens nicht wieder zurücknehmen können/wollen und Sie die Rückzahlung bzw. einen Schadensersatz möchten. Hierzu müsste zunächst der zwischen Ihnen und dem Verein geschlossene Tierschutzvertrag eingesehen werden. Zu prüfen ist, ob es sich rechtlich um einen Kaufvertrag handelt, was dort zu der Rückgabe des Hundes an den Verein geregelt ist und ob und wenn ja was zur Handhabung der Behandlung beim Tierarzt und den Tierarztkosten enthalten ist. Des Weiteren müssten aber auch die Einzelheiten und der Ablauf bekannt sein, so ist es wichtig zu wissen, wie es zu der Rückgabe des Hundes an den Verein kam (haben Sie z.B. darum gebeten oder wurde dies von dem Verein eingefordert, etc.) und was zwischen Ihnen vereinbart wurde bzw. ob Sie irgendetwas unterschrieben haben. Da Sie sich „über den Tisch gezogen fühlen“ mit anderen Worten also betrogen, könnten dann auch geprüft werden, ob eine Strafanzeige und/oder das Einschalten des zuständigen Veterinäramtes sinnvoll wäre. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.