zurück zur Übersicht Polizei und Tierschutz droht mit Wegnahme unseres Katers 16.08.2021 von Marion P. Hallo, unser Kater Odin (16 Monate, kastriert, geimpft, gechipt und bei Tasso registriert) ist ein Freigänger-Kater. Er ist leider sehr sehr zutraulich und wurde schon öfter von Leuten beim Tierheim oder in Tierkliniken, Tierarztpraxen abgegeben. Oder auch privat, wo ich ihn dann abgeholt hatte. Wir haben ganz in der Nähe ein Polizeirevier, wo er schon dreimal von Beamten mit rein genommen wurde und wir haben ihn dort angeholt. Dort wurde er gestreichelt und saß auf dem Schoss von Beamten. Nun geht er dort immer wieder hin. Uns wird immer wieder vorgeworfen, wir dürfen ihn nicht frei laufen lassen, wegen gefährlichen Straßen (Putzbrunnerstr. in München), wir sollen aus ihm eine Hauskatze machen... Im Tierheim muss ich jedesmal beim Abholen eine Gebühr zahlen. Meine Frage: Wie ist das rechtlich? Kann uns unser Kater einfach weggenommen werden? Und kann ich den Beamten auf dem Polizeirevier untersagen, Odin mit rein zu nehmen? Bei Tasso ist hinterlegt, dass er Freigänger ist und das wurde den Beamten von Tasso auch mitgeteilt. Dennoch haben sie gesagt, wenn er wieder kommt, bringen sie ihn ins Tierheim. Ich bin inzwischen echt verzweifelt. Ich kann Odin nicht einsperren (Reihenmittelhaus mit Garten). Was sollen wir tun? Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Weder Mitarbeiter des Tierheimes, Tierärzte und auch die Polizei können Ihnen verbieten Ihrem Kater Freigang zu gewähren bzw. Sie dazu verpflichten ihn als reine Hauskatze zu halten. Andererseits ist für Fundtiere das städtische Fundamt (abends oder am Wochenende stellvertretend die Polizei) oder das städtische Tierheim zuständig und wenn Ihr Kater dort von besorgten Dritten als Fundkater abgegeben und aufgenommen wird, löst dies die Gebühr aus. Nun besteht das Dilemma, dass Sie als Eigentümerin dies nicht wollen, diese Stellen aber gesetzlich verpflichtet sind Fundtiere aufzunehmen und sich zu kümmern. Da das Tierheim Sie und den Kater kennt und weiß, dass er Ihnen gehört, dürften Sie ihn nicht an Dritte vermitteln, auch nicht, wenn die Mitarbeiter dort nicht mit der Haltungsform des Freigängers einverstanden sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Weder Mitarbeiter des Tierheimes, Tierärzte und auch die Polizei können Ihnen verbieten Ihrem Kater Freigang zu gewähren bzw. Sie dazu verpflichten ihn als reine Hauskatze zu halten. Andererseits ist für Fundtiere das städtische Fundamt (abends oder am Wochenende stellvertretend die Polizei) oder das städtische Tierheim zuständig und wenn Ihr Kater dort von besorgten Dritten als Fundkater abgegeben und aufgenommen wird, löst dies die Gebühr aus. Nun besteht das Dilemma, dass Sie als Eigentümerin dies nicht wollen, diese Stellen aber gesetzlich verpflichtet sind Fundtiere aufzunehmen und sich zu kümmern. Da das Tierheim Sie und den Kater kennt und weiß, dass er Ihnen gehört, dürften Sie ihn nicht an Dritte vermitteln, auch nicht, wenn die Mitarbeiter dort nicht mit der Haltungsform des Freigängers einverstanden sind.