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Wechsel Vermieter

von Isabell Z.

Hallo. Bei mir hat ein vermieter Wechsel stattgefunden. Der jetzige Eigentümer will mir verbieten meinen Hund zu halten. Ich wohne jetzt 11 Jahre hier und habe auch dementsprechend lange meinen Hund. Er ist elf. Mein voriger Vermieter hat mündlich zugestimmt, dass ich einen Hund halten darf. Kann mein neuer Vermieter mir das Hundehalten verbieten bzw müsste ich wirklich ausziehen? Bin ziemlich verzweifelt Liebe Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da im Mietrecht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB gilt, ist der neue Eigentümer/Vermieter an den alten Mietvertrag und die offensichtlich erteilte Genehmigung/geduldete Hundehaltung des Voreigentümers gebunden.
Zudem kann auch der neue Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung nicht per se vertraglich verbieten, so das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12. Danach muss ein Vermieter in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss auch der neue Vermieter, zusätzlich zu dem oben genannten Grundsatz, der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen.
 

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