zurück zur Übersicht Hundehaltung im Freien 12.04.2010 von A. C. Hallo. Ich habe Nachbarn die 2 Hunde haben, d.h. ein Bernhardiner und noch einen anderen in ca. dieser Größe. Ich wollte fragen, ob es rechtens ist, dass: - einer von beiden immer an einer ,,Laufleine,, ist, - die beiden Hunde wahrscheinlich immer nur in dem Garten rum laufen können (ich hab sie noch nie außerhalb des Gartens gesehen) - sie bei Wind und Wetter (auch wenn es kalt oder eiskalt ist) draußen sind und keine Möglichkeit haben, sich irgendwie unter zu stellen (wenn es regnet ö.Ä.)? Kann man da nicht irgendwas machen? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 7 der Tierschutzhundeverordnung ist die Anbindehaltung zwar erlaubt, jedoch nur unter den dort aufgeführten Voraussetzungen (u.a. muss die sechs Meter lange Laufvorrichtung frei gleiten können etc.). Auch die Anforderungen an die Haltung im Freien finden sich in dieser Verordnung unter § 4. Diese Verordnung finden Sie in der Rubrik „Wichtige Gesetze“. Sie könnten dem zuständigen Ordnungsamt schriftlich den Vorfall schildern und um Einleitung erforderlicher Schritte bitten. Wenn möglich fügen Sie Beweisfotos bei und benennen zur Verfügung stehende Zeugen mit Namen und Anschrift.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 7 der Tierschutzhundeverordnung ist die Anbindehaltung zwar erlaubt, jedoch nur unter den dort aufgeführten Voraussetzungen (u.a. muss die sechs Meter lange Laufvorrichtung frei gleiten können etc.). Auch die Anforderungen an die Haltung im Freien finden sich in dieser Verordnung unter § 4. Diese Verordnung finden Sie in der Rubrik „Wichtige Gesetze“. Sie könnten dem zuständigen Ordnungsamt schriftlich den Vorfall schildern und um Einleitung erforderlicher Schritte bitten. Wenn möglich fügen Sie Beweisfotos bei und benennen zur Verfügung stehende Zeugen mit Namen und Anschrift.