zurück zur Übersicht Hund erschreckt durch kläffende Hunde am Zaun und wird verletzt 20.08.2021 von Elfi L. Guten Tag, ich war mit meiner Hündin spazieren(angeleint). An einem sehr engen Weg , entlang von Schrebergärten, sprangen zwei aggresiv ,kläffende Hunde an den Zaun. Dabei hat sich meine Hündin so erschreckt, dass sie sich durch eine ruckartige Bewegung an der Wirbelsäule verletzt hat. Zahlt dieTierhaftpflichtversicherung, die Tierarztkosten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst allgemein Infos vorweg. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern -wie hier- nur mittelbar hervorgerufen hat. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten bzw. der Anteil des anderen Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem konkreten Fall müssten daher die Einzelheiten bekannt sein, wie z.B. ob Sie dort regelmäßig spazieren gehen und wissen, dass dort die beiden aggressiven Hunde leben oder waren Sie dort das erste Mal spazieren, etc. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass Sie, sofern die Gegenseite dies bestreitet, nicht nur den Vorfall, sondern und insbesondere auch die Verletzung durch die ruckartige Bewegung beweisen können müssten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst allgemein Infos vorweg. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern -wie hier- nur mittelbar hervorgerufen hat. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten bzw. der Anteil des anderen Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem konkreten Fall müssten daher die Einzelheiten bekannt sein, wie z.B. ob Sie dort regelmäßig spazieren gehen und wissen, dass dort die beiden aggressiven Hunde leben oder waren Sie dort das erste Mal spazieren, etc. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass Sie, sofern die Gegenseite dies bestreitet, nicht nur den Vorfall, sondern und insbesondere auch die Verletzung durch die ruckartige Bewegung beweisen können müssten.