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Tierheim meldet sich nicht bei Fundtier

von Kim D.

Hallo Das Tierheim hat meine Daten inkl Chipnummer von der Katze. Die Leiterin und ich kennen uns und mögen uns seit Jahren nicht, nun wurde meine Katze gefunden und bevor die Finderin und ich sie einfangen konnten, hat wohl das Tierheim (die als einzige auch den Ort wussten) die Katze eingefangen und mir nicht bescheid gegeben!!! (Dürfen die das??) Als ich fragte, warum meine Katze bei ihnen ist, sagte die Leiterin nur, dass sie abgegeben wurde. Nur war das ein Hinterhof, keiner kannte den Ort und keiner kann sie ohne Lebendfalle einfangen, sie lässt sich nicht anfassen ! Ich vermute, das Tierheim hat sie eingefangen. Meine Katze war Wochenlang dort und wurde da gefüttert und dann soll jemand fremdes in ein fremden Hinterhof/Garten eine Katze einfangen können ohne Lebendfalle? Das glaube ich nicht. Sie ist Fiv/Felv negativ, frisch/vollständig geimpft und gechipt, leider noch nicht kastriert. Darf das Tierheim, obwohl ich denen gesagt habe, dass die bei ihr nichts medizinisches machen sollen, etwas machen zB Kastration, wofür ich die Kosten tragen muss? Meine Katze ist seit mehrere Tagen im Tierheim und die haben mir nicht bescheid gegeben, obwohl die wissen, dass es meine Katze ist, wegen der Chipnummer. Hätte Tasso nicht angerufen, wüsste ich von nichts. Das finde ich doch ziemlich ungerecht, da meine Katze nur 3 Straßen weiter war und täglich bei der Finderin vor Ort. Muss ich die Tagen der Unterbringung bezahlen, obwohl das Tierheim mich nicht informiert hat, dass meine Katze dort ist? MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich für das Tierheim um eine Fundkatze, also um fremdes Eigentum handelte, könnte eine eigenmächtig durchgeführte Kastration möglicherweise eine strafbare Sachbeschädigung sein sowie eine Schadensersatzpflichtig auslösen. Allerdings müsste in Ihrem konkreten Fall jedoch noch geprüft werden, ob es in Ihrer Stadt eine gesetzliche Pflicht zur Kastration von Freigängerkatzen gibt, da das Tierheim dann die -eigentlich Ihnen obliegende Pflicht – in Ihrem Interesse ausgeführt hätte und Sie diese Kosten tragen müssen. Ob es für Ihren Wohnort eine solche Regelung gibt, erfragen Sie bei Bedarf in Ihrem Rathaus.
Hinsichtlich der Unterbringungskosten ist tatsächlich fraglich ob Sie diese in voller Höhe zahlen müssten, da Sie dort bekannt sind und unverzüglich hätten benachrichtigt werden können um die Katze dort abzuholen, hier ist eine Schadensminderungspflicht des Tierheims zu prüfen. Da Sie schreiben, dass Sie und die Leiterin sich seit vielen Jahren kennen und nicht leiden können, nehme ich an, dass es eine „Vorgeschichte“ hierzu gibt, diese und die Einzelheiten zu dem aktuellen Fundfall Ihrer Katze müsste bei einer Prüfung bekannt sein.
 

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