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Katze 'entführt'

von Lena S.

Sehr geehrte Frau Fries, Ende Mai habe ich gemeinsam mit meiner (ehemaligen) Mitbewohnerin eine Katze adoptiert. Sie kam über vier Ecken von Bekannten meiner Mitbewohnerin. Vor Einzug haben wir auf ihren Wunsch hin ein gemeinsames 'Sorgerecht' vereinbart und festgehalten, dass wir uns im Fall einer räumlichen Trennung zusammensetzen und gemeinsam im Sinne der Katze entscheiden. Leider haben wir nichts davon schriftlich festgehalten, es gibt auch keinen Übernahmevertrag. Gestern Morgen teilte sie mir ohne Vorwarnung (aber nach einigen Differenzen was die Haltung der Katze angeht) mit, dass sie noch am selben Tag ausziehen werde und die Katze mitnimmt. Ich musste arbeiten und konnte so schnell weder reagieren, noch mich verabschieden. Ich habe nur noch den Impfpass, der auf die verstorbene Vorbesitzerin läuft und etliche Rechnungen, die belegen dass ich den Unterhalt der Katze mitgetragen habe. Habe ich irgendeine rechtliche Handhabe? Mit freundlichen Grüßen! 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es gerade zwischen Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von überlassenen Haustieren kommt, da zwischen Freunden und Bekannten in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. So wie leider auch in Ihrem Fall.
Hier geht es um die Prüfung der Eigentumslage an der Katze. Dabei handelt es sich um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, für das alle Einzelheiten bekannt sein müssen, und z.B. auch WhatsApp-Verläufe, Gespräche unter Zeugen etc. geprüft werden. Rein rechtlich ist schon nicht eindeutig was genau Sie vereinbart haben, haben Sie beide Gemeinschaftseigentum erworben, so dass Sie beide zur Hälfte Eigentümerinnen wären oder, da Sie von einem „gemeinsamen Sorgerecht“ schreiben, ist Ihre ehemalige Mitbewohnerin (da die Katze auch aus deren Bekanntenkreis kam) Alleineigentümerin und über Ihr „Sorgerecht“ wurde eigentlich nur Ihre Kostenbeteiligung geregelt, etc. Je nach dem Ergebnis dieser Prüfung kann dann geprüft werden, ob Sie z.B. einen Anspruch aus Ihrem Miteigentum haben, oder ob Sie das vereinbarte Sorgerecht auch weiterhin durchsetzen könnten.
Versuchen Sie zunächst eine gütliche Lösung zu finden oder wenden sich bei Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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