zurück zur Übersicht Nachbarshund verletzt und tötet Freigängerkatzen 02.09.2021 von Tanja R. Hallo, wir haben einen Hinterhof mit Zufahrt. Eine Hundehalterin (Nachbarin) mit der Rasse Dackel lässt den Hund ohne Leine im Hof laufen (Begründung der Hälterin: der Hund mag kein Halsband) . Er jagt unsere Katzen, die Freigänger sind. Unser Kater wurde mit 2 Angriffen in den Hals gebissen, ihm geht es wieder gut. Unsere 16 Jahre alte Katze, die mit Tätowierung bei Tasso registriert ist, musste durch einen weiteren Angriff nun in der Klinik eingeschläfert werden. Wir wissen, dass es dieser Dackel ist, können es aber nicht beweisen. Er jagt unsere Katzen bis auf unseren Balkon, wo er durch die Katzenöffnung passt. Was können wir tun auch für die Sicherheit unserer weiteren Vierbeiner? Ich hoffe, Sie haben Antworten für mich... Mit besten Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie Ihre Katze aufgrund eines Angriffes verloren haben. Auch wenn ich Ihre Trauer und Ihre Sorge um die anderen Vierbeiner nachvollziehen kann, spielen Emotionen im Recht keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Auch wenn Sie stark vermuten, dass der Dackel Ihren Kater verletzt hat und für den Tod Ihrer Katze verantwortlich ist, so benötigen Sie für alle möglichen Ansprüche gegen die Hundehalterin (wie z.B. den Ersatz der entstandenen Tierarztkosten und/oder eines Unterlassungsanspruchs) einen Beweis, wenn die Nachbarin dies bestreiten wird, wobei Sie das Verfolgen und das Gelangen auf Ihren Balkon wahrscheinlich schon selbst mehrfach gesehen haben und fotografieren und filmen könnten. Daneben könnten durch die zuständige Behörde geprüft werden, ob es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne des § 2 Nr. 3 Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (BW) handelt: „Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die 1. bissig sind, 2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder 3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.“ Wenn Sie die beiden Vorfälle sowie das Nachjagen Ihrer Katzen bis auf Ihren Balkon bei der Behörde anzeigen möchten, achten Sie darauf klar zwischen Ihren Vermutungen und nachweislichen Tatsachen zu unterscheiden und geben Sie mögliche Augenzeugen an.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie Ihre Katze aufgrund eines Angriffes verloren haben. Auch wenn ich Ihre Trauer und Ihre Sorge um die anderen Vierbeiner nachvollziehen kann, spielen Emotionen im Recht keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Auch wenn Sie stark vermuten, dass der Dackel Ihren Kater verletzt hat und für den Tod Ihrer Katze verantwortlich ist, so benötigen Sie für alle möglichen Ansprüche gegen die Hundehalterin (wie z.B. den Ersatz der entstandenen Tierarztkosten und/oder eines Unterlassungsanspruchs) einen Beweis, wenn die Nachbarin dies bestreiten wird, wobei Sie das Verfolgen und das Gelangen auf Ihren Balkon wahrscheinlich schon selbst mehrfach gesehen haben und fotografieren und filmen könnten. Daneben könnten durch die zuständige Behörde geprüft werden, ob es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne des § 2 Nr. 3 Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (BW) handelt: „Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die 1. bissig sind, 2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder 3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.“ Wenn Sie die beiden Vorfälle sowie das Nachjagen Ihrer Katzen bis auf Ihren Balkon bei der Behörde anzeigen möchten, achten Sie darauf klar zwischen Ihren Vermutungen und nachweislichen Tatsachen zu unterscheiden und geben Sie mögliche Augenzeugen an.