zurück zur Übersicht 2. Katze nicht erlaubt 07.09.2021 von nicole E. Im Mietvertrag steht, dass mein unter Genehmigung nur eine Katze halten darf . Ich habe aber 2 und bin umgezogen. Muss ich jetzt die 2.einfach weggeben? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich gilt, dass Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung nicht generell verbieten dürfen sondern immer eine Abwägung der verschiedenen Interessen (des Mieters, des Vermieters, der Nachbarn) vornehmen müssen. In Ihrem Fall geht es nicht um die Katzenhaltung an sich, sondern um das Verbot der Mehrkatzenhaltung. Ob dies wirksam hängt von der Formulierung Ihres Mietvertrages ab. Ausserdem müsste auch geprüft werden, ob Sie nach wie vor denselben Vermieter haben und ob Sie die zweite Katze bereits vor dem Einzug in die neue Wohnung und vor Abschluss des Mietvertrages mit der Erlaubnis für nur eine Katze hatten. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder den örtlichen Mieterverein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich gilt, dass Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung nicht generell verbieten dürfen sondern immer eine Abwägung der verschiedenen Interessen (des Mieters, des Vermieters, der Nachbarn) vornehmen müssen. In Ihrem Fall geht es nicht um die Katzenhaltung an sich, sondern um das Verbot der Mehrkatzenhaltung. Ob dies wirksam hängt von der Formulierung Ihres Mietvertrages ab. Ausserdem müsste auch geprüft werden, ob Sie nach wie vor denselben Vermieter haben und ob Sie die zweite Katze bereits vor dem Einzug in die neue Wohnung und vor Abschluss des Mietvertrages mit der Erlaubnis für nur eine Katze hatten. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder den örtlichen Mieterverein.