zurück zur Übersicht Unkontrollierte Katzenhaltung 11.09.2021 von Sabine P. In unserem kleinen Ort lebt eine Familie, die leider immer wieder von ihren Aufenthalten in der alten Heimat (Südeuropa) Katzen mitbringt. Diese sollen auf Ihrem Grundstück die Mäuse fangen. Die Tiere werden weder kastriert noch ärztlich betreut oder geimpft. Sie vermehren sich unkontrolliert und die Katzenbabys suchen sich, sobald sie dazu selbständig in der Lage sind, ein neues Zuhause. Das geht seit Jahren so und die Familie ist sich keinerlei Vernachlässigung der Tiere bewußt. Sie wurde auch mehrfach darauf angesprochen. Nun wurde wieder vor kurzem eine sehr junge Katzenmama in desolatem gesundheitlichen Zustand von Spaziergängern gefunden und ein Katzenjunges von ca. 4 -6 Monaten läuft seit Tage durch den Ort, offensichtlich auf der Suche nach einen neuen Zuhause. Es ist mager, hat Durchfall und verklebte Augen und Ohrenmilben. Wir haben das Tierchen schweren Herzens zu den Besitzern zurückgebracht. Wie verhält man sich in so einer Situation rechtlich richtig? Dem Veterinäramt ist der Fall wohl bekannt. Geändert hat sich bislang nichts. Ich würde sehr gerne weiteres Tierelend verhindern. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dieses beschriebene Verhalten der Besitzer ist leider weit verbreitet und führt in vielen Städten zu Katzenschwemmen, weshalb mittlerweile viele Städte und Gemeinden (insbesondere in NRW und Niedersachsen) dem Vorbild der Stadt Paderborn gefolgt sind und eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in ihre Kommunalverordnungen aufgenommen haben. Leider hat Ihre Gemeindeverwaltung -nach meiner Recherche- noch keine Katzenschutzverordnung verabschiedet. Zuständige Behörde für die Überwachung und Sicherstellung, dass die Katzenhalter Ihre Tiere artgerecht halten und die Anforderungen des Tierschutzgesetzes einhalten, ist das Veterinäramt. Dieses kann durch entsprechende Maßnahmen wie Auflagen/Ordnungsmittel/Sicherstellung/Tierhaltungsverbot, o.ä. die Katzenhalter verpflichten sich um ihre Tiere zu kümmern und zum Tierarzt zu bringen. Wenden Sie sich daher schriftlich an das Veterinäramt, schildern sachlich und objektiv Ihre Beobachtungen, fügen z.B. Fotografien der kranken Tiere bei und bitten darum, die Haltungsbedingungen zu prüfen. Falls Sie einen örtlichen Katzenschutzverein haben, könnten Sie sich zusätzlich auch dorthin wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dieses beschriebene Verhalten der Besitzer ist leider weit verbreitet und führt in vielen Städten zu Katzenschwemmen, weshalb mittlerweile viele Städte und Gemeinden (insbesondere in NRW und Niedersachsen) dem Vorbild der Stadt Paderborn gefolgt sind und eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in ihre Kommunalverordnungen aufgenommen haben. Leider hat Ihre Gemeindeverwaltung -nach meiner Recherche- noch keine Katzenschutzverordnung verabschiedet. Zuständige Behörde für die Überwachung und Sicherstellung, dass die Katzenhalter Ihre Tiere artgerecht halten und die Anforderungen des Tierschutzgesetzes einhalten, ist das Veterinäramt. Dieses kann durch entsprechende Maßnahmen wie Auflagen/Ordnungsmittel/Sicherstellung/Tierhaltungsverbot, o.ä. die Katzenhalter verpflichten sich um ihre Tiere zu kümmern und zum Tierarzt zu bringen. Wenden Sie sich daher schriftlich an das Veterinäramt, schildern sachlich und objektiv Ihre Beobachtungen, fügen z.B. Fotografien der kranken Tiere bei und bitten darum, die Haltungsbedingungen zu prüfen. Falls Sie einen örtlichen Katzenschutzverein haben, könnten Sie sich zusätzlich auch dorthin wenden.