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Pilzerkrankung

von Ines O.

Ich habe einen Hund aus dem Tierschutz übernommen. 2 Tage vor Anreise aus Spanien, bekam ich per Email einen Spanischen Befund (welchen die Dame mir nicht übersetzen konnte). Der Hund hatte ein offenes Gesicht, bekam ein Medikament und ein Spot on. Ich ging direkt mit dem Hund zum Tierarzt, die Ärztin vermutete sofort einen Pilz uns setzte zur Bestätigung eine Pilzkultur an. Welche sich auch positiv zeigte! Als ich den Tierschutz daraufhin anschrieb, daß es ein für Menschen ansteckender Pilz ist, ihre Behandlung mit Spot on unsinnig wäre und es vielleicht gut wäre den anderen Hund (gleiche Symptome) zu warnen bzw. Die Familie wurde ich belächelt. Mir wurde geraten Rufmord zu unterlassen und einen anderen Arzt aufsuchen zu müssen. Ich sendete heute ein Schreiben meiner Ärztin in dem sie ihren Befund bestätigte und nun schrieb der Tierschutz wieder die Ärztin wäre inkompetent und es würden Untersuchungen fehlen. Ein Abstrich ist ein Abstrich und entweder positiv oder negativ. Kann ich die Dame des Tierschutz dazu bringen diese hetze gegen mich und das schlechte Gerede über mich und meinen Tierarzt zu unterlassen? Wenn mötig auch per Klage... Ich halte diesen Terror nicht mehr aus. Ist es möglich sämtlichen Kontakt zur Unterlassung zu bringen des Tierschutzvereines? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Frage und die realistischen Erfolgsaussichten einer Klage auf Unterlassung prüfen zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein und alle Texte, um die es geht einzeln geprüft werden, da es auf den Wort und die einzelnen Formulierungen ankommt.
Des Weiteren ist fraglich, ob der Hund in diesem Zustand überhaupt reisetauglich war bzw. ob gegen Transportvorschriften etc. verstoßen wurde, zuständig für diese Überprüfung wäre das Veterinäramt am Sitz des Vereins. Dieses könnte dann auch anordnen, dass bei Bedarf die anderen Hundehalter informiert werden, damit auch die anderen Hunde daraufhin untersucht und wenn nötig behandelt werden können.
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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