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Hilfe

von Jenny K.

Guten Tag, ich musste meinen Hund leider abgeben und es gibt Probleme. Ich erläutere kurz: Ich habe die Kira an eine Dame abgegeben mit einem Schutzvertrag und einer Schutzgebühr von 250€. In dem Schutzvertrag steht, dass die Dame sich verpflichtet, mit der Kira zum Tierarzt zu gehen, dies hat sie nie gemacht, dann wollte sie eine Erlaubnis, die Kira weiter zu vermitteln, da angeblich ihr Baby eine Hundehaar Allergie hat (was nicht stimmt). Sie war mit der Kira nicht beim Tierarzt obwohl Kira weiter behandelt werden sollte. Die neue Besitzerin war und hat mir mitgeteilt, dass Kira Nierensteine hat. Wir haben ihr die Erlaubnis mit mehreren Faktoren, die zu beachten sind, gegeben unter anderem, dass sie nur die Schutzgebühr verlangen darf und einen Schutzvertrag verwenden muss und sich das zu Hause angucken soll usw Sie hat die Kira einfach am Bahnhof der neuen Besitzerin gegeben, will 450€ für den Hund, sonst werde sie den Impfpass nicht rausrücken. Ich bin im Kontakt mit der Besitzerin die die Kira jetzt hat und bin froh das sie dort ist . Aber was können wir jetzt machen? Die Dame meint jetzt zur neuen Besitzerin, sie habe kein Geld erhalten ( 250€ wurden überwiesen, aber sie will 450€ was sie ja nicht darf laut Schutzerlaubnis zum Weitervermitteln) Jetzt will sie die Kira zurück fordern. Ich denke, dass diese Frau Hunde aufnimmt und für Profit verkaufen will ! Bitte helfen Sie uns. Nur weil ich meinen Hund abgeben musste, ist er mir nicht egal.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie haben großes Glück zu wissen, an wen die Hündin vermittelt wurde und dass es ihr dort offensichtlich gut geht. Leider ist dies in der Praxis sehr selten.
Rein rechtlich sind hier zwei verschiedene Vertragsbeziehungen entstanden und getrennt voneinander zu prüfen.
Zunächst haben Sie mit der Käuferin einen Vertrag geschlossen, die Hündin übereignet und im Gegenzug einen Geldbetrag erhalten, somit einen Kaufvertrag geschlossen.
Da die Käuferin die Hündin nicht behalten konnte oder wollte hat sie mit der derzeitigen Besitzerin einen Kaufvertag geschlossen und die Hündin übereignet.
Da Sie selbst an diesem zweiten Kaufvertrag nicht beteiligt sind, haben Sie auch keinen rechtlichen Einfluss hierauf. Zu prüfen ist jedoch anhand Ihres Schutzvertrages und der Korrespondenz mit der Käuferin zur Weitervermittlung, ob Ihre Auflagen und Bedingungen für den Weiterverkauf bindend waren.
Wenn Ihre Käuferin mit der neuen Besitzerin jedoch einen Kaufpreis von 450,00 € wirksam vereinbart hat, dann muss die neue Besitzerin diesen Betrag auch an ihre Verkäuferin zahlen. Allerdings könnte diese die Hündin nur dann zurückfordern, wenn sie sich nachweislich einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten hat, andernfalls hat sie nur einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Summe von 200,00 €.
Sollte die Dame die Hündin tatsächlich zurückfordern, sollten Sie bzw. die neue Besitzerin sich mit den beiden Verträgen und der Korrespondenz an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um eine unberechtigte Herausgabeforderung abzuwehren.
 
 
 

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