zurück zur Übersicht Ahnennachweis/Impfbuch wurden nicht nachgereicht 22.09.2021 von Bea S. Wir haben im Mai diesen Jahres eine angeblich trächtige Main Coon von einer Frau für 1000 Euro gekauft. Der Ahnennachweis wie auch das Impfbuch sollten nachgeschickt werden,da die Dame die Katze nur ca 10 Tage hatte und die Unterlagen bei der Vorbesitzerin lagen.Wie sich herausstellte, war die Katze nicht tragend und die versprochenen Unterlagen blieben aus .Die Frau,welche uns die Katze verkauft hat, hat nach ärgerlichen Korespondenzen 150 Euro zurück überwiesen und uns die Adresse der Vorbesitzerin genannt. Wir sind dann dort hin gefahren, um die Unterlagen der Katze zu holen, leider trafen wir an der Anschrift niemanden an. Wir haben die Katze mittlerweile sehr in unser Herz geschlossen, sie ist nach langer Zurückhaltung nun etwas zutraulicher geworden, geimpft ist sie jetzt auch. Dennoch würden wir gerne etwas von ihrer Vorgeschichte erfahren und hätten gerne den Ahnennachweis und das Impfbuch. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Umstände des Kaufes, die falschen Angaben zur angeblichen Trächtigkeit, die fehlenden Papiere, die falschen Angaben zur angeblichen Vorbesitzerin sowie die Tatsache, dass die Verkäuferin die Katze nur 10 Tage hatte, sind sehr suspekt, sodass durchaus der Verdacht besteht, dass Sie getäuscht wurden. Da Sie den (angeblich vorhandenen) Ahnennachweis und den (angeblich vorhandenen) Impfausweis übergeben bekommen und Auskunft über die Herkunft der Katze haben möchten, ist zu prüfen, ob sich der Herausgabe- sowie der Auskunftsanspruch aus Ihrem Kaufvertag mit der Verkäuferin ergibt. Leider schreiben Sie nicht, ob der Vertrag nur mündlich oder auch schriftlich abgeschlossen wurde. Gibt es einen schriftlichen Vertrag müsste dieser zusammen mit der Verkaufsanzeige und Ihrer Korrespondenz mit der Verkäuferin eingesehen und geprüft werden. Sichern Sie all dies zu Beweiszwecken. Des Weiteren müsste anhand Ihrer Korrespondenz geprüft werden, ob durch die erfolgte Kaufpreisminderung auf 850,00 € aufgrund der fehlenden Unterlagen die Forderung hiernach bereits erledigt ist (wobei fast zu befürchten ist, dass es weder einen Impfausweis noch eine Ahnentafel zu dieser Katze gibt). Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und auch ob es sinnvoll ist, eine (Straf)anzeige bei der Polizei und/oder dem Veterinäramt zu machen, wenn sich aus den Unterlagen zusammen mit den gesamten Umständen die Vermutung auf einen erlaubnispflichtigen Tierhandel nach § 11 Absatz 1 Nr. 8 b) Tierschutzgesetz ergibt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Umstände des Kaufes, die falschen Angaben zur angeblichen Trächtigkeit, die fehlenden Papiere, die falschen Angaben zur angeblichen Vorbesitzerin sowie die Tatsache, dass die Verkäuferin die Katze nur 10 Tage hatte, sind sehr suspekt, sodass durchaus der Verdacht besteht, dass Sie getäuscht wurden. Da Sie den (angeblich vorhandenen) Ahnennachweis und den (angeblich vorhandenen) Impfausweis übergeben bekommen und Auskunft über die Herkunft der Katze haben möchten, ist zu prüfen, ob sich der Herausgabe- sowie der Auskunftsanspruch aus Ihrem Kaufvertag mit der Verkäuferin ergibt. Leider schreiben Sie nicht, ob der Vertrag nur mündlich oder auch schriftlich abgeschlossen wurde. Gibt es einen schriftlichen Vertrag müsste dieser zusammen mit der Verkaufsanzeige und Ihrer Korrespondenz mit der Verkäuferin eingesehen und geprüft werden. Sichern Sie all dies zu Beweiszwecken. Des Weiteren müsste anhand Ihrer Korrespondenz geprüft werden, ob durch die erfolgte Kaufpreisminderung auf 850,00 € aufgrund der fehlenden Unterlagen die Forderung hiernach bereits erledigt ist (wobei fast zu befürchten ist, dass es weder einen Impfausweis noch eine Ahnentafel zu dieser Katze gibt). Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und auch ob es sinnvoll ist, eine (Straf)anzeige bei der Polizei und/oder dem Veterinäramt zu machen, wenn sich aus den Unterlagen zusammen mit den gesamten Umständen die Vermutung auf einen erlaubnispflichtigen Tierhandel nach § 11 Absatz 1 Nr. 8 b) Tierschutzgesetz ergibt.