zurück zur Übersicht Katzenfreigang während der Brutzeit 21.09.2009 von Karin S. Sehr geehrte Frau Fries, in unserer Nachbarschaft gibt es sehr viele "Freigänger". Meine eigene ist ausschließlich im Haus oder mit mir an ihrem Geschirr draussen im Garten. Nun bin ich schon des Öfteren gefragt worden, ob es eine Einschränkung des Freiganges für Katzen gäbe in der Brutzeit unserer Singvögel. Es gibt diesbezüglich sehr kontroverse Aussagen. Deshalb wende ich mich jetzt an Sie! Gibt es solche und wenn ja, von wann bis wann gelten diese? Hier bei uns in Mühlheim gibt es ja auch schon eine Leinenpflicht in der Zeit vom 15. März bis 15. Juni. Also der Setz- und Brutzeit. Vielen Dank schon im Voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es gibt derzeit kein Gesetz, dass den Katzenfreigang verbietet, unabhängig von Brut- oder Setzzeiten. Jeder Katzenhalter kann frei entscheiden, ob und wann er seine Katze raus lässt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es gibt derzeit kein Gesetz, dass den Katzenfreigang verbietet, unabhängig von Brut- oder Setzzeiten. Jeder Katzenhalter kann frei entscheiden, ob und wann er seine Katze raus lässt.