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Katzennetz wurde verboten

von Susanne S.

Guten Tag, wir wohnen mit vier Katzen in einer Wohnung im 1.Stock im Mehrfamilienhaus. Da wir einen großen Balkon zur Verfügung haben, wollten wir diesen mit einem Katzennetz sichern und hatten den Vermieter dazu um Erlaubnis befragt. Dieser hätte auch eingewilligt, allerdings hat sich die Eigentümergemeinschaft dagegen ausgesprochen. Da uns das schon recht wichtig ist, dass der Balkon gesichert ist, da wir sonst den Balkon nur schlecht oder gar nicht nutzen können, wollten wir bei Ihnen mal anfragen, ob es für uns noch andere Möglichkeiten gibt. Gibt es eine Form der Sicherung, die nicht verboten werden kann? Wir hatten z.B. überlegt, ob es möglich wäre, eine Sicherung aufzustellen, die heruntergeklappt werden kann, sodass sie von außen nicht sichtbar sind, wenn wir den Balkon nicht benutzen. Wäre eine solche Lösung rechtlich in Ordnung, oder dürfen auch solche Netze verboten werden? Gibt es vielleicht irgendwelche anderen Möglichkeiten, wie ein Tierhalter sich gegen solche Verbote wehren kann? Für eine Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Theoretisch kann die Eigentümergemeinschaft bzw. Ihr Vermieter das Anbringen eines Katzennetzes verbieten, da in der Zustimmung zur Katzenhaltung nicht automatisch auch die Genehmigung eines Katzennetzes auf dem Balkon enthalten ist. Dabei es sich um eine „Beeinträchtigung der Fassadenoptik“ handeln kann, die von den anderen Eigentümern nicht geduldet werden muss. Entscheidend ist jedoch, was in der Eigentümerordnung zum Thema Tierhaltung und Katzennetz beschlossen wurde und die Umstände Ihres Einzelfalles (Lage des Balkons zur Straße oder zum Garten raus, Sichtbarkeit des Netzes etc.). Ihre Idee eines herunterklappbaren Netzes könnte ein guter Kompromissvorschlag sein. Ob so jedoch dauerhaft das Verbot der Eigentümerversammlung umgangen werden kann, ist fraglich und muss letztendlich durch ein Gericht geklärt werden, wenn Ihr Vermieter Sie z.B. auf Beseitigung des Netzes verklagen würde.

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