zurück zur Übersicht Mein Ex hat mir meinen Hund genommen 27.09.2021 von Susanne S. Wie verhalte ich mich oder was kann ich tun meinen wieder zu bekommen. Ich habe mich von meinen Partner getrennt weil er Drogen nimmt und Eibe persönlichkeitsstörung hat. Ich habe meine Sachen gepackt und wollte mit meinen Hunden gehen. Er hat mir meine Hündin aus der hand gerissen und ist abgehauen mit ihr. Seitdem habe ich sie nicht mehr gesehen, er war dann wieder Sa aber ohne Hund er sagt auch nicht wo sie ist. Die hunde habe ich mit in die Beziehung gebracht. Er hat damit gedroht ihr die Kehle durch zu schneiden oder sie zu verkaufen. Ich habe schon eine Anzeige gemacht und auch noch mal die Polizei gerufen aber keiner will mir helfen . Ich bitte um Rat und was ich noch machen kann. Mit freundlichen Grüssen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie die Hündin nicht bei sich haben, also nicht in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der schlechteren Position, da Sie Ihren Exfreund, wenn er sich weiterhin weigert, auf Herausgabe des Hundes verklagen müssen. Unabhängig von den Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall ist der Nachteil eines Prozesses die unter Umständen sehr lange Verfahrensdauer und der ungewisse Ausgang. Sollte er die Hündin tatsächlich verkaufen (ich nehme an, die Drohung Sie zu töten war nicht ernst gemeint, sondern Ihnen Angst machen) und Ihnen nicht sagen an wen, ist es in der Praxis sehr schwierig und oft nicht möglich die Tiere zurückzubekommen, daher sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um entweder die Hündin von ihm herauszufordern oder z.B. mittels einer einstweiligen Verfügung wenigstens zu versuchen, dass er sie nicht verkaufen, verschenken oder in sonstiger Art an einen Dritten übergeben darf.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie die Hündin nicht bei sich haben, also nicht in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der schlechteren Position, da Sie Ihren Exfreund, wenn er sich weiterhin weigert, auf Herausgabe des Hundes verklagen müssen. Unabhängig von den Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall ist der Nachteil eines Prozesses die unter Umständen sehr lange Verfahrensdauer und der ungewisse Ausgang. Sollte er die Hündin tatsächlich verkaufen (ich nehme an, die Drohung Sie zu töten war nicht ernst gemeint, sondern Ihnen Angst machen) und Ihnen nicht sagen an wen, ist es in der Praxis sehr schwierig und oft nicht möglich die Tiere zurückzubekommen, daher sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um entweder die Hündin von ihm herauszufordern oder z.B. mittels einer einstweiligen Verfügung wenigstens zu versuchen, dass er sie nicht verkaufen, verschenken oder in sonstiger Art an einen Dritten übergeben darf.