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Maine Coon Kater weggefüttert

von Myriam T.

Hallo, Mein Kater wird seit nun fast zwei Jahren von einer Nachbarin weggefüttert. Die Dame wusste woher die Katze kommt, hat sich aber nie gemeldet. Erst nach einem 3/4 Jahr suche fand ich heraus wo mein Kater steckt. Nach ewigem hin und her holte ich ihn dort ab was sie mir erlaubte. Jetzt weigert sie sich allerdings ihn mir auszuhändigen. Er ist Freigänger daher macht die Polizei nichts, allerdings hört er nicht mehr auf seinen Namen. Ich habe sie mehrmals aufgefordert ihn nicht zu füttern und nicht in ihr Haus zu lassen, interessiert sie nicht. Sie gab ihn beim Tierarzt sogar als ihren Kater an und sogar neben meinen Kindern greift mich diese Person an. Behauptet ich würde mich nicht kümmern etc. Aber er haut immer wieder ab zu ihr. Was kann ich noch tun? Liebe Grüße und danke im Voraus 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da Sie Ihren Kater ja nicht einsperren können.
Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihren freilaufende Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab unbedingt anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin den Kater füttert und ihn im Haus einsperrt, etc.. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten.
Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt und offensichtlich sogar im Beisein Ihrer Kinder schon begonnen hat, zu vermeiden bzw. nicht eskalieren zu lassen, sollten Sie vor einem Prozess nochmals versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
 

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