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Tierschutzvertrag

von Christian R.

Sehr geehrte Frau Fries, leider haben viele ehemalige Mitglieder eines Tierschutzvereins Probleme mit dem aktuellen Vorstand. Aufgrund eines Rachefeldzugs des 1. Vorsitzenden versucht nun dieser, Tiere, die über den Verein mit einem Tierschutzvertrag vermittelt worden sind, wieder zurückzuholen. Der Vetrag regelt, dass der Verein trotz Zahlung einer Schutzgebühr Eigentümer bleibt und deshalb jederzeit den Hund zurückverlangen kann. Gleichzeitig sind in den AGB festgelegt, dass eine Haftpflichtversicherung durch den Halter abzuschliessen ist. In einem konkreten Fall existierte keine Haftpflicht, da davon ausgegangen worden ist, dass die Hünde aufgrund des Eigentums über den Verein versichert sind. Nun kommts, es wurde auf 1000 Euro Vertragsstrafe geklagt (im Tierschutzvertrag aufgeführt) und Herausgabe des Hundes, da der Verplichtung des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung nicht nachgegangen wurde. Gibt es hierzu Referenzen, welche Vertragsbedingungen rechtlich in Ordnung sind bzw. welche sittenwidrig. Über eine kurze Info würden sich viele geschädigte Familien bzw. die Hunde (sind ja leider die grösseren Opfer) sehr freuen. Besten Dank und Gruß Christian

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob eine konkrete Klausel eines Vertrages wirksam ist, kann ohne Vorlage des gesamten Vertrages und Kenntnis des genauen Wortlauts nicht beantwortet werden. In solchen Fällen ist eine umfassende Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig. Letztendlich sind solche Fragen durch ein Gericht zu klären, da zum einen schon fraglich ist, ob es sich bei dem Tierschutzvertrag nicht eigentlich um einen Kaufvertrag handelt, unabhängig davon, was nun über dem Schriftstück steht. Auch die Höhe der Vertragsstrafe von 1.000,00 EUR könnte zu hoch angesetzt sein und würde eine solche Klausel im Zweifel unwirksam machen. Für eine eingehende Beratung wenden Sie daher bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

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