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Katze krank

von Denise S.

Ich habe da mal eine Frage Wir haben seit Ende Mai 2021 zwei Bengal Katzen. Uns wurde gesagt, es gehen beide aufs Katzenklo. Aber der Kater seit Anfang an pullert wirklich überall hin worauf hin wir versucht haben, die Ursache zu finden, leider brachte es nichts und es wurde schlimmer. Ich bin daraufhin zum Tierarzt und habe einmal Blutabnehmen lassen und es stellte sich raus, das er Nierenkrank ist. Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich ihn gerne zurück geben möchte, weil es nicht tragbar ist ich immer wieder suchen muss wo er hingepullert hat. Aber er besteht darauf das er ihn nicht zurück nimmt und es meine Sache wäre. Was kann ich jetzt tun, welche Rechte habe ich?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Schilderung zu kurz, so müssten z.B. bekannt sein, ob es sich bei dem Kater um einen Welpen handelt und der Verkäufer auch der Züchter ist oder ob der Kater schon erwachsen ist und der Verkäufer die beiden Privat gehalten hat, ob der Kaufvertrag nur mündlich abgeschlossen wurde oder ob es auch einen schriftlichen Vertrag gibt, es einen Gewährleistungsausschluss gibt und ob der Tierarzt verbindlich Auskunft darüber geben kann, seit wann die Nierenerkrankung vorliegt bzw. ob sie angeboren ist, etc.
Grundsätzlich gilt vereinfacht gesagt, für beide Varianten, dass der Verkäufer ein gesundes Tier verkaufen muss und wenn er dies nicht tut, muss er seinen gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflichten (Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatz) nachkommen.
Da Sie den Kater aber zurückgeben möchten und dies dem Verkäufer bereits mitgeteilt haben, rechtlich also vom Kaufvertrag zurücktreten möchten, müsste Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen. Zunächst ist anhand des Kaufvertrages zu prüfen, ob sich hieraus ein vertragliches Rücktrittsrecht ergibt, wenn nicht, sind die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu prüfen. Handelt es sich um eine angeboren Krankheit oder um eine, die bereits vor der Übergabe im Mai vorhanden gewesen sein muss, stünde Ihnen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Zudem könnte geprüft werden, ob der Verkäufer davon wusste oder hätte wissen müssen, also ob eine arglistige Täuschung in Betracht kommt, aufgrund derer Sie den Kaufvertrag anfechten könnten.
Fordern Sie den Verkäufer nochmals schriftlich auf den Kater gegen Rückzahlung des Kaufpreises innerhalb von einer Woche zurückzunehmen. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
 

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