zurück zur Übersicht Muss ich zahlen, obwohl ich nichts gewusst habe 12.10.2021 von Astrid K. Züchte seit 11 Jahren immer mit Papiere, habe natürlich auch Hunde dazugekauft. Jetzt kommt ein Welpenkäufer und sagt er hat seinen Hund testen lassen und es ist eine andere Rasse mit drin. Ich habe in meiner Zeit keine andere Rasse mit reingezüchtet, was auch laut Ahnentafel sichtlich ist. Meine Hunde haben auch alle eine DnA isag. Wenn jetzt ein zugekaufter Hund nicht reinrassig ist, aber laut Papiere schon, muss dann ich für den verkauften Hund aufkommen obwohl ich selber nichts geswust habe. mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Sie Ihre Welpen als reinrassig mit Angabe der Hunderasse in der Verkaufsanzeige etc. beschrieben haben und dass auch im Kaufvertrag die Rasse genannt ist, so dass dies als sogenannte zugesicherte Eigenschaft im Sinne des BGB gilt. Auch wenn Sie keine Kenntnis davon hatten, dass offensichtlich ein zugekaufter Hund nicht reinrassig ist, hat dies auf die Tatsache, dass der Welpe diese zugesicherte Eigenschaft eben nicht aufweist und damit „mangelhaft“ im Sinne des BGB ist, keine Bedeutung. Daneben müsste Ihr Kaufvertrag vorliegen um zu sehen, ob Sie auch die oft in Züchter-Kaufverträgen zu findende Formulierung verwenden, dass der Verkäufer versichert/Gewähr dafür trägt, dass die Angaben in der Ahnentafel richtig sind, o.ä. Da Sie gutgläubig von der Reinrassigkeit ausgegangen sind und Sie kein Verschulden trifft, wird es wahrscheinlich „nur“ auf eine Kaufpreisminderung herauslaufen, da ein möglicher Schadensersatzanspruch ein Verschulden Ihrerseits voraussetzt. Sollte der Verkauf des Hundes allerdings bereits vor über zwei Jahren stattgefunden haben, ist eine mögliche Verjährung der Ansprüche des Käufers zu denken. Zu prüfen ist anderseits aber auch, ob Sie selbst gegen den Verkäufer des Mischlingshundes aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag einen Kaufpreisminderungsanspruch oder bei Kenntnis des Verkäufers sogar einen Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung haben. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Sie Ihre Welpen als reinrassig mit Angabe der Hunderasse in der Verkaufsanzeige etc. beschrieben haben und dass auch im Kaufvertrag die Rasse genannt ist, so dass dies als sogenannte zugesicherte Eigenschaft im Sinne des BGB gilt. Auch wenn Sie keine Kenntnis davon hatten, dass offensichtlich ein zugekaufter Hund nicht reinrassig ist, hat dies auf die Tatsache, dass der Welpe diese zugesicherte Eigenschaft eben nicht aufweist und damit „mangelhaft“ im Sinne des BGB ist, keine Bedeutung. Daneben müsste Ihr Kaufvertrag vorliegen um zu sehen, ob Sie auch die oft in Züchter-Kaufverträgen zu findende Formulierung verwenden, dass der Verkäufer versichert/Gewähr dafür trägt, dass die Angaben in der Ahnentafel richtig sind, o.ä. Da Sie gutgläubig von der Reinrassigkeit ausgegangen sind und Sie kein Verschulden trifft, wird es wahrscheinlich „nur“ auf eine Kaufpreisminderung herauslaufen, da ein möglicher Schadensersatzanspruch ein Verschulden Ihrerseits voraussetzt. Sollte der Verkauf des Hundes allerdings bereits vor über zwei Jahren stattgefunden haben, ist eine mögliche Verjährung der Ansprüche des Käufers zu denken. Zu prüfen ist anderseits aber auch, ob Sie selbst gegen den Verkäufer des Mischlingshundes aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag einen Kaufpreisminderungsanspruch oder bei Kenntnis des Verkäufers sogar einen Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung haben. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.