zurück zur Übersicht Ahnentafel einbehalten 18.10.2021 von Lia E. Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich des Kaufes eines Hundes. Den wir über das Internet gefundenhaben, der Hund (5J) ein Rüde, reinrassiger Labrador. Wurde dort auch für eine Hobbyzucht eingesetzt. Der Hund wurde uns nicht als Deckrüde mit Ahnentafeln angezeigt, worauf wir auch keinen Wert gelegt hätten. In den Augen der Besitzer verkaufen sie den Hund für einen zu geringen Preis um uns die Ahnentafel mit auszuhändigen. Nun meine Frage, dürfen Papiere einbehalten werden obwohl wir dann die Rechtmäßigen Besitzer des Hundes wären? Die Hoffnung der jetzigen Besitzer ist, dass sie den Hund immer mal wieder zur Deckung nehmen können. Jedoch lassen sie uns auch die Wahl ob wir das wollen bzw. Ob wir den Hund evtl. Sogar kastrieren lassen. Was bringt einem die Ahnentafel eines Hundes den man nicht mehr besitzt? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedene Fragestellungen betroffen, so z.B. von welchem Verein/Verband die Ahnentafel ausgestellt wurde und ob es in der dortigen Satzung Regelungen zum Verbleib der Ahnentafel gibt, z.B. dass diese immer beim Halter des Hundes zu sein hat, o.ä. Da die Verkäufer den Rüden weiterhin gern zum Decken nehmen möchten, sollte hierzu neben dem Kaufvertrag unbedingt ein zweiter Vertrag gemacht werden, der alle Einzelheiten hierzu enthält, keinesfalls sollte dies allein mündlich ausgehandelt werden. Fragen Sie, ob der Züchter z.B. bis zu einem gewissen Alter des Hundes oder immer Miteigentümer bleibt oder sonstige Rechte an dem Rüden behält. Des Weiteren ist zu besprechen, ob es sich dann um einen Zuchtvermietungsvertrag handelt und ob die vielen Details, die sich aus dem Deckakt ergeben, enthalten sind (ab welchem Alter, bis zu welchem Alter, wie oft im Jahr, Ausstellungen, wer trägt die Kosten, welchen Geldbetrag erhalten Sie pro Deckakt, usw. Folgen bei einer Kastration, etc.). Zusätzlich zu der Frage, ob alles wirksam vereinbart wird, sollten Sie sich darüber im Klaren was ein es in der Praxis bedeutet, wenn Ihr Rüde regelmäßigen zum Deckeinsatz kommt und die damit letztlich verbundenen notwendigen Ausstellungen (sofern der Züchter einem Verband angeschlossen ist) und/oder die regelmäßigen Besuche und den Aufwand den es mit sich bringt, wenn die Hündinnen zu Ihnen kommen und manchmal auch mehrere Tage bei dem Deckrüden verbleiben oder der Verkäufer den Rüden mitnimmt zu den Hündinnen. All dies birgt in der Praxis sehr Konfliktpotential. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf am besten an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedene Fragestellungen betroffen, so z.B. von welchem Verein/Verband die Ahnentafel ausgestellt wurde und ob es in der dortigen Satzung Regelungen zum Verbleib der Ahnentafel gibt, z.B. dass diese immer beim Halter des Hundes zu sein hat, o.ä. Da die Verkäufer den Rüden weiterhin gern zum Decken nehmen möchten, sollte hierzu neben dem Kaufvertrag unbedingt ein zweiter Vertrag gemacht werden, der alle Einzelheiten hierzu enthält, keinesfalls sollte dies allein mündlich ausgehandelt werden. Fragen Sie, ob der Züchter z.B. bis zu einem gewissen Alter des Hundes oder immer Miteigentümer bleibt oder sonstige Rechte an dem Rüden behält. Des Weiteren ist zu besprechen, ob es sich dann um einen Zuchtvermietungsvertrag handelt und ob die vielen Details, die sich aus dem Deckakt ergeben, enthalten sind (ab welchem Alter, bis zu welchem Alter, wie oft im Jahr, Ausstellungen, wer trägt die Kosten, welchen Geldbetrag erhalten Sie pro Deckakt, usw. Folgen bei einer Kastration, etc.). Zusätzlich zu der Frage, ob alles wirksam vereinbart wird, sollten Sie sich darüber im Klaren was ein es in der Praxis bedeutet, wenn Ihr Rüde regelmäßigen zum Deckeinsatz kommt und die damit letztlich verbundenen notwendigen Ausstellungen (sofern der Züchter einem Verband angeschlossen ist) und/oder die regelmäßigen Besuche und den Aufwand den es mit sich bringt, wenn die Hündinnen zu Ihnen kommen und manchmal auch mehrere Tage bei dem Deckrüden verbleiben oder der Verkäufer den Rüden mitnimmt zu den Hündinnen. All dies birgt in der Praxis sehr Konfliktpotential. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf am besten an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.