zurück zur Übersicht Verteidigung meines Hundes bei Angriff durch großen Hund ohne Leine 18.04.2010 von G. F. Hallo Frau Fries, wir waren vor ein paar Tagen mit unseren Chihuahua-Hunden angeleint spazieren. Auf dem Weg treffen wir 5 unangeleinte große Hunde. Eine Labrador-Hündin ist auf unsere Hündin zugestürmt, unklar ist, ob dies aus Spieltrieb heraus geschehen ist. Die Besitzerin war nicht in der Lage ihr Tier zu sich zu rufen (hat es auch gar nicht versucht). Der Labrador hat unserer Hündin ein paar leichte Prellungen zugefügt. Jetzt ist sie sehr verängstigt und meidet den selben Weg, auch wenn ihr ein anderer großer Hund entgegen kommt hat sie sofort Angst. Die Besitzerin meinte der tut nix, will nur spielen, die üblichen Ausreden eben, was einem kleinen Hund aber nichts nützt. Ein Kehlbiss ist bei den Kraftverhältnissen meist nicht ohne Folgen und die Fontanelle unserer Hündin ist auch nicht geschlossen. Mit welchen Mitteln kann ich mich als Tierbesitzer gegen einen "angreifenden" Hund (egal ob Spiel oder Ernst) wehren ohne das ich gegen irgendwelche Gesetzte verstoße? Ich möchte meine Hündin auf jeden Fall vor einem weiteren Vorfall schützen! Sind Elektroschocker o.ä. im Notfall erlaubt? Was habe ich für Möglichkeiten? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen G. F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Im Notfall dürfen Sie sich und Ihr Eigentum, sprich Ihre Hunde, natürlich vor Angriffen schützen. Sollten Sie den angreifenden Hund dabei verletzten, begehen Sie rein rechtlich eine strafbare Sachbeschädigung, unter Umständen liegt auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Sollten Sie tatsächlich angezeigt werden, so wird jedoch geprüft, ob Sie sich im Rahmen des Notstandes rechtmäßig verhalten haben. Dies lässt sich pauschal nicht im Voraus nicht beantworten, da die Umstände des Einzelfalles abgewogen werden müssen, z.B. womit und wie stark haben Sie den anderen Hund verletzt, stand kein anderes milderes Mittel zur Verfügung etc. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, schildern dort schriftlich diesen und eventuell vorherige Vorfälle mit diesen Hunden und bitten um Überprüfung hinsichtlich eines Leinenzwangs. Falls Sie Zeugen für den Vorfall haben, benennen Sie diese mit vollständigen Namen und Adresse.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Im Notfall dürfen Sie sich und Ihr Eigentum, sprich Ihre Hunde, natürlich vor Angriffen schützen. Sollten Sie den angreifenden Hund dabei verletzten, begehen Sie rein rechtlich eine strafbare Sachbeschädigung, unter Umständen liegt auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Sollten Sie tatsächlich angezeigt werden, so wird jedoch geprüft, ob Sie sich im Rahmen des Notstandes rechtmäßig verhalten haben. Dies lässt sich pauschal nicht im Voraus nicht beantworten, da die Umstände des Einzelfalles abgewogen werden müssen, z.B. womit und wie stark haben Sie den anderen Hund verletzt, stand kein anderes milderes Mittel zur Verfügung etc. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, schildern dort schriftlich diesen und eventuell vorherige Vorfälle mit diesen Hunden und bitten um Überprüfung hinsichtlich eines Leinenzwangs. Falls Sie Zeugen für den Vorfall haben, benennen Sie diese mit vollständigen Namen und Adresse.