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Schutzvertrag

von Sabine G.

Den Schutzvertrag des Hundes meines Ex-Partners habe ich bei Abholung des Hundes unterschrieben. Er ist zwar erwähnt, lag aber in der Zeit im Krankenhaus. Mein Ex-Partner ist schwer krank und lebt ca. noch ein Jahr. Was passiert danach mit dem Hund. Kann ich Herausgabe fordern? Auch die Registrierung bei Tasso läuft über mich Herzlichen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass nur eine sehr allgemeine Einschätzung möglich ist.

Ich entnehme ihrem Text, dass Sie sich den Hund nicht gemeinsam, sondern Ihr Ex-Partner sich den Hund für sich anschaffen wollte und sie ihn nur vertreten haben aufgrund seines Krankenhausaufenthalts. Auf dieser Grundlage wäre Ihr Ex-Partner Alleineigentümer geworden (sofern nicht im Schutzvertrag ein wirksamer Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins enthalten ist), so dass im Falle seines Versterbens sein/ Erbe/n Eigentümer des Hundes werden. Wenn dies nicht gewünscht ist, müssten Sie mit ihm entweder noch zu seinen Lebzeiten etwas schriftliches zum Eigentumsübergang und dem Verbleib des Hundes nach seinem Tod bei Ihnen aufsetzten oder er muss dies im Rahmen eines Testaments, z.B. als ein Vermächtnis zu Ihren Gunsten regeln.

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