Sehr geehrte Frau Fries, ich brauche bitte Ihren Rat. Mein Exlebensgefährte und ich haben gemeinsam einen Hund angeschafft. Die Verkäuferin des Hundes ist eine Freundin von mir und ging davon aus, dass der Hund uns beiden gehören wird und würde dies auch bezeugen. Wir haben ihn gemeinsam abgeholt, den Kaufvertrag hat aber nur mein Expartner unterschrieben und auch den Kaufpreis gezahlt. Der Impfausweis läuft auf seinen Namen, auch die Anmeldung bei Tasso.Steuerlich angemeldet war der Hund nicht, er hat das immer aufgeschoben. Ich habe die Tierhaftpflicht abgeschlossen, Futter hat mal der eine, mal der andere bezahlt, Tierarztkosten meist er, weil er mehr verdient hat, als ich. Vor einem Jahr habe ich mich selbstständig gemacht und den Hund als Besuchshund mit eingebunden. Es kam zur Trennung und mein Ex hat vor Zeugen gesagt, dass der Hund bei mir bleiben soll, da ich mehr Zeit habe. Ich sagte ihm zu, dass er sie weiter sehen dürfte. Wir zogen aus und leider kam es zum Streit um die Umgangsregelung.( per Mail belegbar) Er wollte den Hund hin und herschieben, wie es gerade bei ihm passt. Beruflich ist er teils im Ausland, teils im Homeoffice, teils im Büro und will auch sonst viel reisen. Dem will ich nicht zustimmen, weil der Hund sehr sensibel ist und zuviel Hin und Her kann nicht gut sein. Ich hatte an zwei Wochenenden im Monat gedacht, aber das wurde abgelehnt. Der Hund begleitet mich im Beruf, ist selten mal alleine. Ich habe ihn angemeldet, wir machen Agility, wohnen ländlich und haben uns neu eingestellt. Das läuft seit drei Monaten so. Nun will er mich auf Herausgabe verklagen. Ich erwarte ein Anwaltschreiben in der kommenden Woche. Wie stehen meine Chancen? Mit freundlichen Grüßen, in Erwartung einer baldigen Antwort, vielen Dank im Voraus