zurück zur Übersicht Meerschweinchen 01.11.2021 von Nicole L. Hallo.Ich war in einer Seniorenresidenz zum Vorstellungsgespräch.Dort war ein Meerschweinchen..es sollte ins Heim,ich nahm es auf.Es stellte sich heraus,dass es schwer unterernährt und die Backenzähne zusammengewachsen waren.Die Krallen waren lang und ich hatte eine Tierarztrechnung von über 100Euro,worauf ich garnicht vorbereitet war.Das Tier hatte noch eine Zahnentzündung usw.Jetzt habe ich den Chef von Pflegedienst gebeten,das die Besitzer die Kosten übernehmen möchte.Er schrieb mir zurück,das sie nichts zahlen und ich für alles aufkommen soll,da ich das Tier ja aufgenommen habe ist es so richtig!! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie das Schweinchen an sich genommen haben und es endlich tierärztlich versorgt wurde, was anhand Ihrer Beschreibung schon viel früher bei den vorherigen Besitzern hätte passieren müssen. Ob Sie nun einen Zahlungsanspruch gegen die vorherigen Besitzer haben, ist leider anhand Ihrer kurzen Schilderung nicht so einfach zu prüfen. Ich nehme an, dass Sie keinen Kaufpreis oder eine Tierschutzgebühr bezahlt haben und auch, dass keine schriftlicher Vertrag vorliegt, so dass eine Schenkung und ein Eigentumsübergang auf Sie vorliegt. Da die Gewährleistungspflichten aus einem Kaufvertrag (z.B. die Kaufpreisminderung) damit nicht vorliegen, bleibt nur ein allgemeiner Schadensersatzanspruch zu prüfen. Hierzu müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein, so z.B. ob es Ihnen als kerngesund beschrieben wurde oder ob keine Angaben bzw. nur zu Geschlecht und Alter zu dem Tier gemacht wurden, mit wem haben Sie über das Meerschweinchen bekommen, von den Besitzern selbst oder haben Sie mit denen gar nicht gesprochen und alles über den Pflegedienst/die Seniorenresidenz, etc. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie das Schweinchen an sich genommen haben und es endlich tierärztlich versorgt wurde, was anhand Ihrer Beschreibung schon viel früher bei den vorherigen Besitzern hätte passieren müssen. Ob Sie nun einen Zahlungsanspruch gegen die vorherigen Besitzer haben, ist leider anhand Ihrer kurzen Schilderung nicht so einfach zu prüfen. Ich nehme an, dass Sie keinen Kaufpreis oder eine Tierschutzgebühr bezahlt haben und auch, dass keine schriftlicher Vertrag vorliegt, so dass eine Schenkung und ein Eigentumsübergang auf Sie vorliegt. Da die Gewährleistungspflichten aus einem Kaufvertrag (z.B. die Kaufpreisminderung) damit nicht vorliegen, bleibt nur ein allgemeiner Schadensersatzanspruch zu prüfen. Hierzu müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein, so z.B. ob es Ihnen als kerngesund beschrieben wurde oder ob keine Angaben bzw. nur zu Geschlecht und Alter zu dem Tier gemacht wurden, mit wem haben Sie über das Meerschweinchen bekommen, von den Besitzern selbst oder haben Sie mit denen gar nicht gesprochen und alles über den Pflegedienst/die Seniorenresidenz, etc. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.