zurück zur Übersicht Katze angefahren, zahlt Fahrer Tierarztkosten? 18.04.2010 von Jacqueline B. Sehr geehrte Frau Ries, wer haftet für den Schaden, der an einer Katze entstanden ist, wenn diese angefahren wurde? ( z.B. Frakturen, die aufwendig operativ behandelt werden müssen ) Kann gegen den Fahrer Anzeige erstattet werden? Immerhin werden Autofahrer wegen Sachbeschädigung angezeigt, wenn sie ein Straßenschild kaputt machen.... Bitte um schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 823 Absatz 1 BGB muss jeder, der “vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem anderen den daraus entstehenden Schaden ersetzen. In Ihrem Fall hat der Autofahrer Ihr Eigentum verletzt, so dass er die Tierarztkosten zu tragen hat. Fordern Sie ihn schriftlich, unter Setzung einer Zahlungsfrist auf, Ihnen die entstandenen Kosten zu erstatten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, bei der Polizei oder am Besten direkt bei der Staatsanwaltschaft schriftlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstatten. Stellen Sie zur Sicherheit zusätzlich auch einen Strafantrag und bitten über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 823 Absatz 1 BGB muss jeder, der “vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“ dem anderen den daraus entstehenden Schaden ersetzen. In Ihrem Fall hat der Autofahrer Ihr Eigentum verletzt, so dass er die Tierarztkosten zu tragen hat. Fordern Sie ihn schriftlich, unter Setzung einer Zahlungsfrist auf, Ihnen die entstandenen Kosten zu erstatten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, bei der Polizei oder am Besten direkt bei der Staatsanwaltschaft schriftlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstatten. Stellen Sie zur Sicherheit zusätzlich auch einen Strafantrag und bitten über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden.