zurück zur Übersicht Katze hat Nachbarin gebissen 06.11.2021 von Sabine L. Unser Kater hat unsere Machbarin gebissen nachdem sie ihn fangen wollte. Dies hat sie uns erzählt und jetzt beim Anwalt behauptet sie das das so nicht stimme. Er hätte sie aus dem Nichts angegriffen. Von einer andern Nachbarin wissen wir das sie unseren Kater schonmal eingesperrt hat. Sie verlangt jetzt Schmerzenzgeld in Höhe von 5000€ die Übernahme der Behandlungskosten und der Anwaltskosten mit einer Frist von 7Tagen zu überweisen. Evtl weitere Vorderungen stehen noch aus. Wir haben keine Haftpflichtversicherung. Ich habe einen Zeugen der ihre Aussagen am "Tattag" bezeugen kann. Sie gibt ihre Tocher als Zeugin an die den angeblichen Angriff gesehen haben soll. In dem Ärztlichen Bescheinigung Steht auch wieder eine Andere Tatzeit. Dort ist sie erst am nächsten Morgen erschienen. Meinermeinung nach sind wir an der Entzündung nicht schuld da sie sie gleich Ärztlich behandeln musste und nicht mehr als 12 Stunden später. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst jedoch allgemeines zur Haftung für Haustiere vorweg. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Ob der Tierhalter schuld an dem Schaden/der Verletzung hat, ist dafür unerheblich. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung und jeder Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Tierhalter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall muss die Nachbarin zunächst beweisen können, dass Ihr Kater sie gebissen hat und wenn sie den Biss beweisen kann, dann muss sie die behaupteten schweren Verletzungen bzw. deren Folgen (5.000,00 € Schmerzensgeld sind ungewöhnlich hoch) beweisen können. Dies könnten sie mit Verweis auf die Behandlung erst am nächsten Tag jedenfalls anzweifeln, da sie in der Zwischenzeit auch von einer anderen Katze gebissen worden sein könnte. Des Weiteren könnte im Rahmen des abzuziehenden Mitverschuldens dann geprüft deren Aussage geprüft werden, dass Sie ihn fangen wollte und dass Sie hierfür einen Zeugen haben. Hierzu müssten dann allerdings die Einzelheiten bekannt sein, z.B. warum sie einfangen wollte (war er in Gefahr oder war eine Gefahr für andere etc.). Da hier hohe Forderungen im Raum stehen und auch möglicherweise die Krankenkasse der Nachbarin und unter Umständen der Arbeitgeber noch Forderungen stellen könnten, sollten Sie sich anwaltlich vertreten zumindest aber ausführlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst jedoch allgemeines zur Haftung für Haustiere vorweg. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Ob der Tierhalter schuld an dem Schaden/der Verletzung hat, ist dafür unerheblich. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung und jeder Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Tierhalter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall muss die Nachbarin zunächst beweisen können, dass Ihr Kater sie gebissen hat und wenn sie den Biss beweisen kann, dann muss sie die behaupteten schweren Verletzungen bzw. deren Folgen (5.000,00 € Schmerzensgeld sind ungewöhnlich hoch) beweisen können. Dies könnten sie mit Verweis auf die Behandlung erst am nächsten Tag jedenfalls anzweifeln, da sie in der Zwischenzeit auch von einer anderen Katze gebissen worden sein könnte. Des Weiteren könnte im Rahmen des abzuziehenden Mitverschuldens dann geprüft deren Aussage geprüft werden, dass Sie ihn fangen wollte und dass Sie hierfür einen Zeugen haben. Hierzu müssten dann allerdings die Einzelheiten bekannt sein, z.B. warum sie einfangen wollte (war er in Gefahr oder war eine Gefahr für andere etc.). Da hier hohe Forderungen im Raum stehen und auch möglicherweise die Krankenkasse der Nachbarin und unter Umständen der Arbeitgeber noch Forderungen stellen könnten, sollten Sie sich anwaltlich vertreten zumindest aber ausführlich beraten lassen.