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Klärung Sachverhalt

von Julia U.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Dame füttert und beherbergt unseren Freigänger-Kater sodass er seit 4 Wochen gar nicht mehr nach Hause kommt. Ich habe Sie mehrfach gebeten, das zu unterlassen, aber sie ist mittlerweile der Meinung,daß sie ihn behalten kann, weil er nicht mehr zu uns zurückläuft. Ich habe ihn bei Tasso als vermisst gemeldet. Was kann ich sonst tun bzw.wie kann ich mich verhalten? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da sie ihre Katze eben nicht einsperren können.
Eine rechtswidrige und unter Umständen strafbare Aneignung ergibt sich aus Ihrer Schilderung (noch) nicht, da nicht klar ist, ob die Nachbarin den Kater als ihr Eigentum (irrig) ansieht oder sie ihn eher wie einen Dauergast beherbergen will.
Sie als Eigentümerin haben jedenfalls das Recht jeden anderen von der Einwirkung auf Ihren freilaufenden Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Das Füttern und Anlocken einer fremden Katze ist zwar nicht grundsätzlich verboten. Das Landgericht München stellt aber klar heraus, gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers ist sogar das zu unterlassen, selbst wenn man der Meinung ist, es besser zu wissen als der Eigentümer. 
Da Gespräche nichts bewirkt haben, sollten Sie die Nachbarin nun schriftlich auffordern, jede Einwirkung auf Ihren Kater, insbesondere das Füttern ab sofort zu unterlassen.
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihre Nachbarin den Kater füttert und ihn im Haus behält. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten leider nicht bewerten.
Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor noch versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
 

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