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Vertragsbruch bei Katze

von Larissa H.

Hallo, ich hab vor kurzem, durch einen Unfall, 3 Katzenbabys von meiner Scottisch Fold Katze bekommen. Die Babys wurden mit Vertrag vermittelt. In dem Vertrag wurde festgehalten, dass sie mit 6 Monaten kastriert werden müssen, damit sich die Rasse nicht weiter vermehrt und es den Babys gut geht. Einer der jetzigen Besitzer stimmte zu und unterschrieb diesen Vertrag und machte mir klar, dass der Termin für eine Kastration fest legt. Die Katze ist jetzt 7 Monate alt und es wurde immer noch keine Kastration durchgeführt da er mündlich meinte, er würde Kitten haben wollen. Den Kater, den die Familie hat, ist auch ein Scottisch Fold Kater, der auch nicht kastriert ist. Meine Frage, kann ich dagegen etwas tun? Da das jetzt schon Vertragsbruch ist und die Besitzer überhaupt nicht bereit sind zu sprechen oder das ich einen Termin dafür mache. Die meinen nur, dass ich ja die Katze zurückkaufen könnte. Bitte dringend um Hilfe. Ich möchte nicht, dass die Rasse im allgemeinen und von der Familie weiter "gezüchtet" wird, da die Folgen der 2 Scottisch Fold Tieren für die dann bekommenden Kitten nicht gut ausgehen kann. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie richtig schreiben, muss eine Zucht/Vermehrung der Scottish Fold Katzen vermieden werden, da die Zucht mit dieser Rasse eine Qualzucht darstellt und gegen § 11 b Absatz 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz verstößt.  Aus diesem Grunde ist in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz die Zucht mit Kippohr Katzen verboten. Auch in Bayern hatten Behörden 2019 und 2020 per Bescheid zwei verschiedenen Züchterinnen nicht nur die Zucht mit dieser Rasse verboten, sondern auch angeordnet, die Katzen durch einen Tierarzt unfruchtbar machen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in beiden Gerichtsverfahren diese Auflagen für rechtmäßig erklärt.
Aufgrund Ihres Kaufvertrages können Sie selbst ihn nicht zu einer Kastration zwingen, dies kann nur das für seinen Wohnort zuständige Veterinäramt verbindlich anordnen, an das Sie sich wenden können. Zu prüfen ist jedoch anhand Ihres Kaufvertrages ob, die Kastrationsklausel in diesem konkreten Einzelfall wirksam ist und ob Sie z.B. eine wirksame Vertragsstrafe vereinbart haben.
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf zu Ihren Ansprüchen aus dem Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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