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Verwahrter Hund aus dem Tierheim

von Gisela H.

Ich habe vor einer Woche einen alten kranken Hund aus dem Tierheim, der sich dort nach einer Beschlagnahme (Erbsache) seit 4 Wochen aufhielt, mit einem 4-wöchigen Pflegevertrag (4.11.21-4.12.21) übernommen mit der mündlichen Zusage, dass der Vertrag bei Bedarf verlängert werden kann oder es zu einem festen Vertrag kommen kann. Ich hatte 1 Woche lang Besuchsauflage und die Vorkontrolle und konnte ihn dann am 4.11.2021 mit nach Hause nehmen. Es war angeblich alles mit dem Vorstand abgklärt. Ich habe ihn nach vertraglich zugesicherter Absprache mit dem Tierheim operiert und behandelt. Er hat sich innerhalb von 2 Tagen wesentlich verbessert und und sich erstaunlich schnell eingefunden. Plötzlich und unvorbereitet bekam ich am 11.11. die telefonische Aufforderung den Hund umgehend wieder ins Tierheim abzugeben, da eine Anordnung von einer nicht näher genannten Behörde vorliegen würde. Trotz Aufforderung wurde mir keine genauere Auskunft gegeben oder ein derartiges Schreiben vorgelegt. Trotz Protest und Hinweis auf den abgeschlossenen Vertrag wurde mir der Hund weggenommen. Ich würde gerne dem Hund einen schönen Lebensabend ermöglichen und ihn nicht behördlich angeordneter Tierquälerei aussetzen und bitte Sie um Auskunft zur Rechtmäßigkeit und Ihrer Unterstützung dabei.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich freue mich für den Hund, dass er bei Ihnen behandelt wurde und es ihm besser geht.
Leider ist die rechtliche Situation und die Frage nach dem Herausgabeanspruch des Tierheimes bzw. einem Rückforderungsanspruch gegen das Tierheim kompliziert und eine Einschätzung ohne Einsicht in den Pflegevertrag und die Korrespondenz mit dem Tierheim zu der „Vorgeschichte“ des Hundes nicht möglich.
Da Sie nur einen Pflegevertrag haben, der sogar zeitlich begrenzt wurde (da dies ungewöhnlich ist, müssten hierzu die Einzelheiten bekannt sein) hat zwar keine „Vermittlung“ und auch kein Eigentumsübergang auf Sie stattgefunden. Dennoch könnte sich aber gerade aus der zeitlichen Festlegung Ihr Recht zum Besitz des Hundes jedenfalls bis zum 04.12.2021 ergeben, so dass zu prüfen ist, ob die Wegnahme des Hundes unrechtmäßig war.
Wenden Sie sich daher möglichst schnell einen Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht die zur Verfügung stehenden Rechtsschritte und deren Erfolgsaussichten prüfen und gegebenenfalls einleiten zu können.
 

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