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Tierschutzverein soll Kosten tragen

von Nadine W.

Guten Tag, ich bin im Vorstand eines Tierschutzvereines. Diesem wurden freiwillig 3 gefundene Kitten (ca.3 Wochen anvertraut sich zu kümmern). Die Familie war vor der Abgabe an ums beim Tierarzt. Ein Telefonat mit der Gegenpartei wurde auch geführt. Und erklärt dass sie die Tiere über den Verein zurück bekommen können(mit Tierschutzvertrag und Schutzgebühr wenn diese alt genug sind) Nach einigen Tagen schaltete die Familie einen Anwalt ein mit der Forderung die Tiere herauszugeben. Darauf hin wurde auch von uns ein Anwalt eingeschaltet. Im letzten Brief wird jetzt gefordert dass wenn wir 150 Euro überweisen (Tierarztkosten und Kittenmilch) sie keine Ansprüche mehr an die Katzen stellen und somit die Sache als erledigt gilt. Müssen wir das bezahlen und was ist mit unseren Kosten die diese verursacht haben (Rechtsbeistand)? Können wir diese zurück fordern? Wir durften die Katzen bis jetzt nicht vermitteln und hatten weitere Tierarztkosten und Auslagen für die kleinen. Kann man diese Kosten denen in Rechnung stellen? Liebe Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider lässt sich Ihre Frage an dieser Stelle und ohne Einsicht in die bisherige Korrespondenz nicht beantworten. Da die „Finder“ die Tiere herausfordern, wäre wichtig zu wissen, aufgrund welchen Rechts, Eigentümer der Kitten waren sie ja offensichtlich nicht. Auch müsste der gesamte Sachverhalt zunächst bekannt sein und dabei insbesondere, was genau zwischen Ihnen und der Familie bei der Abgabe der Kitten vereinbart wurde, da dies wahrscheinlich rechtlich der ausschlaggebende Punkt sein wird. Da Sie nichts von einer schriftlichen Übereignungsvereinbarung oder ähnlichem schreiben, muss aus den Umständen geprüft werden, welches Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Familie entstanden ist um dann zu prüfen, welche Rechte sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
Da Sie bereits anwaltlich vertreten sind, wenden Sie sich am besten an ihren Rechtsanwalt um sich Ihre Fragen beantworten zu lassen.
 
 

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