zurück zur Übersicht Katze wird nicht herausgegeben 05.12.2021 von Carmen S. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ehrenamtlich in einen Verein tätig, wir fangen Wildkatzen ein, lassen diese kastrieren und versuchen diese zu vermitteln oder wir wildern diese wieder aus und gewährleisten die Versorgung. Ich habe einer Frau eine Wildkatze zur Pflege gegeben, leider hat sich das Paar getrennt und der Lebensgefährte will die Katze nicht herausgeben, obwohl diese auf meinen Namen läuft bei Tasso und auf den Transponder. Der Verein in dem ich ehrenamtlich tätig bin hat diese Kosten beim Tierarzt übernommen und ich als Überbringer der Katze werde als Besitzer eingetragen. Der Mann behauptet das es seine Katze sei und ich habe große Bedenken das die Katze nicht richtig versorgt wird, er sperrt sie auch ein. Ich kenne die Lebensverhältnisse diesen Mannes und habe große Bedenken. Ich bitte um Ihre Mithilfe. Viele liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die Katze zurückbekommen möchten, müssten Sie rechtlich gesprochen einen Herausgabeanspruch haben. Zunächst ist immer ein Anspruch aus Eigentum zu prüfen, der jedoch in Ihrem Falle nicht in Betracht kommen dürfte, da es sich um eine Wildkatze handelt. Unabhängig davon, sind Sie aber wohl Halterin und haben mit der Dame einen Verwahrungsvertrag geschlossen, aus dem Ihnen ein solcher Herausgabeanspruch zustehen könnte, wobei die Schwierigkeit besteht, dass die Katze nicht mehr bei Ihrer Vertragspartnerin, sondern bei einem Dritten ist. Daher müssten für die Prüfung und Bewertung der Erfolgsaussichten, die Katze zurückzubekommen, müssten alle Einzelheiten des Ablaufs bekannt sein, so z.B. gibt es einen schriftlichen oder nur mündlichen Vertrag mit der Dame, was ist dort zu der Rückgabe bzw. der Dauer der Pflege vereinbart, aus welchem Grunde ist der Herr nun der Ansicht es sei seine Katze, wie ist er in den Besitz der Katze gekommen (hat die Dame ihm die Katze freiwillig gegeben oder hat er sie gegen ihren Willen mitgenommen), haben Sie von Ihrer Vertragspartnerin bereits die Zurückholung und die Rückgabe gefordert? Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Wenn Sie Sorge haben, dass er die Katze nicht artgerecht hält und ein schnelles Handeln notwendig ist, können Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden und den Fall dort schildern. Formulieren Sie den Sachverhalt objektiv und legen sachlich dar, auf welcher Grundlage Ihre Bedenken resultieren. Unterscheiden Sie zwischen Tatsachen oder selbst erlebten Vorfällen und Vermutungen oder Umstände, die Sie nur vom „Hören-Sagen“ wissen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die Katze zurückbekommen möchten, müssten Sie rechtlich gesprochen einen Herausgabeanspruch haben. Zunächst ist immer ein Anspruch aus Eigentum zu prüfen, der jedoch in Ihrem Falle nicht in Betracht kommen dürfte, da es sich um eine Wildkatze handelt. Unabhängig davon, sind Sie aber wohl Halterin und haben mit der Dame einen Verwahrungsvertrag geschlossen, aus dem Ihnen ein solcher Herausgabeanspruch zustehen könnte, wobei die Schwierigkeit besteht, dass die Katze nicht mehr bei Ihrer Vertragspartnerin, sondern bei einem Dritten ist. Daher müssten für die Prüfung und Bewertung der Erfolgsaussichten, die Katze zurückzubekommen, müssten alle Einzelheiten des Ablaufs bekannt sein, so z.B. gibt es einen schriftlichen oder nur mündlichen Vertrag mit der Dame, was ist dort zu der Rückgabe bzw. der Dauer der Pflege vereinbart, aus welchem Grunde ist der Herr nun der Ansicht es sei seine Katze, wie ist er in den Besitz der Katze gekommen (hat die Dame ihm die Katze freiwillig gegeben oder hat er sie gegen ihren Willen mitgenommen), haben Sie von Ihrer Vertragspartnerin bereits die Zurückholung und die Rückgabe gefordert? Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Wenn Sie Sorge haben, dass er die Katze nicht artgerecht hält und ein schnelles Handeln notwendig ist, können Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden und den Fall dort schildern. Formulieren Sie den Sachverhalt objektiv und legen sachlich dar, auf welcher Grundlage Ihre Bedenken resultieren. Unterscheiden Sie zwischen Tatsachen oder selbst erlebten Vorfällen und Vermutungen oder Umstände, die Sie nur vom „Hören-Sagen“ wissen.