zurück zur Übersicht Zweiter Hund 07.12.2021 von Jennifer H. Im September diesen Jahres ist unser Zweithund verstorben. Im Mietvertrag ist geregelt, dass Haustier Haltung erlaubt ist. Nun ist ein Welpe eingezogen und der Vermieter obwohl wir vorher mit ihm gesprochen haben will dieses nun doch nicht mehr, obwohl er selber 2 Hunde hält und die Wohnung von uns mit 70 qm genügend Platz hat und wir bis vor kurzem einen grossen Zweithund hatten. Andere mieter von ihm haben auch 2 Hunde wo die Wohnung weit aus kleiner ist und die Hunde viel grösser sind. Darf er einfach obwohl es mit ihm besprochen ist und auch die Tierhaltung im Mietvertrag geregelt ist einfach verbieten? Müssen wir uns jetzt eine neue wohnung suchen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nachdem Sie schreiben, dass nach Ihrem Mietvertrag die Haustierhaltung erlaubt ist, Sie bereits zuvor zwei Hunde gehalten haben, Sie mit Ihrem Vermieter vor dem Einzug des Welpen hierüber gesprochen haben und er offensichtlich einverstanden war, dieses Einverständnis aber nun „zurücknehmen“ will, wäre für die rechtliche Prüfung wichtig zu wissen, welche Gründe er dafür nennt oder ob es irgendwelche Vorfälle mit einem Ihrer Hunde gab. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich zwar, dass es sich wohl um die Größe des Hundes handelt, da Sie jedoch zuvor auch einen großen Hund hatten, kann er jedenfalls nicht grundlos nun wieder einen großen Hund verbieten. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder Mietrecht oder an den örtlichen Mietverein, um das Haltungsverbot des zweiten Hundes überprüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nachdem Sie schreiben, dass nach Ihrem Mietvertrag die Haustierhaltung erlaubt ist, Sie bereits zuvor zwei Hunde gehalten haben, Sie mit Ihrem Vermieter vor dem Einzug des Welpen hierüber gesprochen haben und er offensichtlich einverstanden war, dieses Einverständnis aber nun „zurücknehmen“ will, wäre für die rechtliche Prüfung wichtig zu wissen, welche Gründe er dafür nennt oder ob es irgendwelche Vorfälle mit einem Ihrer Hunde gab. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich zwar, dass es sich wohl um die Größe des Hundes handelt, da Sie jedoch zuvor auch einen großen Hund hatten, kann er jedenfalls nicht grundlos nun wieder einen großen Hund verbieten. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder Mietrecht oder an den örtlichen Mietverein, um das Haltungsverbot des zweiten Hundes überprüfen zu lassen.