zurück zur Übersicht Mehrhundehaltung 09.12.2021 von Christa Z. Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit 21 Jahren am angegebenen Standort (Zweifamilienhaus = Eigentum). Vor 4 Jahren wurde das Nachbargrundstück verkauft und neu bebaut. Der Nachbar beschwert sich jetzt wegen Hundelärm und will mich einfach weg haben. (Er war ortsansässig und wusste somit, wo er innerorts hinzieht!) Die Ursache des Nachbarschaftsstreites liegt nicht in der Hundehaltung begründet, wird jedoch als Druckmittel benutzt. Meine Frage: Inwieweit kann mir die Behörde/Gemeinde die Mehrhundehaltung verbieten (es werden 6 Dackel gehalten von ca. 2-16 Jahren) und reduzieren auf 2 Hunde. Veterinäramt hatte die Hundehaltung überprüft und keine Einwände gehabt. Es wurde auch ein aufwendiges Lärmgutachten erstellt, dass für mich positiv ausfiel. Die obere Bauaufsichtsbehörde hatte keine Einwände und gab gegenüber der Stadt eine positive Rückmeldung. Dennoch pocht die Stadt auf Reduzierung der Hunde. Die Hunde werden im Haus gehalten. In der Zeit von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr sind die Hunde nicht im Garten; ebenso ab 22:00 Uhr - 07:00 Uhr. Wegen Tot-Schlag-Androhungen sind die Hunde nie unbeaufsichtigt im Garten! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist es oft wie Sie es auch schildern, dass der eigentliche Kern des Nachbarschaftsstreits ein anderer ist und die Tierhaltung nur vorgeschoben ist. Da Sie so viele positive Tatsachen vorweisen können, (Vet-Amt, Lärmgutachten, Bauaufsichtsbehörde) müsste bekannt sein, mit welcher Begründung bzw. auf welche Gesetze oder Verordnungen sich die Stadt für die Reduzierung der Anzahl der Hunde bezieht. Ich nehme an, dass Sie Post von der Stadt erhalten haben und entweder im Rahmen einer Anhörung aufgefordert wurden Stellung zu nehmen oder Sie haben bereits eine Ordnungsverfügung erhalten. In beiden Fällen, aber insbesondere im letzten Fall sollten Sie dort genannten Frist unbedingt einhalten und sich unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um zunächst Akteneinsicht zu nehmen und dann entsprechend zu antworten. Daneben ist zu überlegen, ob Sie mit dem Nachbarn nicht den eigentlichen Streitpunkt im Rahmen eines Mediationsverfahren oder mit der zuständigen Schiedsperson für Ihren Wohnort klären zu können um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist es oft wie Sie es auch schildern, dass der eigentliche Kern des Nachbarschaftsstreits ein anderer ist und die Tierhaltung nur vorgeschoben ist. Da Sie so viele positive Tatsachen vorweisen können, (Vet-Amt, Lärmgutachten, Bauaufsichtsbehörde) müsste bekannt sein, mit welcher Begründung bzw. auf welche Gesetze oder Verordnungen sich die Stadt für die Reduzierung der Anzahl der Hunde bezieht. Ich nehme an, dass Sie Post von der Stadt erhalten haben und entweder im Rahmen einer Anhörung aufgefordert wurden Stellung zu nehmen oder Sie haben bereits eine Ordnungsverfügung erhalten. In beiden Fällen, aber insbesondere im letzten Fall sollten Sie dort genannten Frist unbedingt einhalten und sich unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um zunächst Akteneinsicht zu nehmen und dann entsprechend zu antworten. Daneben ist zu überlegen, ob Sie mit dem Nachbarn nicht den eigentlichen Streitpunkt im Rahmen eines Mediationsverfahren oder mit der zuständigen Schiedsperson für Ihren Wohnort klären zu können um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.