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Nicht artgerechte Haltung

von Yvonne S.

Hallo Ich habe im Sommer ein Welpen verkauft mit Vetrag . Jetzt habe ich den Welpen zurück geholt, da die neue Besitzerin sich nicht korrekt um den Hund gekümmert hat. Der Hund hatte mangelhafte Bewegung und fast 4 Kilo Übergewicht. Zudem hat sie nicht die Ratenzahlung eingehalten. Muss ich ihr den Hund rechtlich zurück geben. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Schilderung viel zu kurz, um eine erste Einschätzung geben zu können. Ausgangspunkt ist der geschlossene Kaufvertrag und was Sie dort geregelt haben, insbesondere ob ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises enthalten ist und was zum Thema Rücktritt geregelt ist. Da Sie schreiben, dass Sie sich den Hund „zurückgeholt“ haben und die Käuferin ihn zurückhaben möchten, wäre wichtig zu wissen, wie genau diese Rückholung abgelaufen ist, z.B. ob die Käuferin Ihnen den Hund freiwillig zurückgeben hat und bereut dies nun, gibt es Korrespondenz zwischen Ihnen und der Käuferin zur Rückgabe des Welpen, haben Sie die ausbleibenden Raten angemahnt, usw.
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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