zurück zur Übersicht Hund entzogen 10.12.2021 von Christine R. Der Text wird wohl etwas länger und ich hoffe auf Hilfe. Vor etwa 6 Jahren habe ich einen Hund aus dem Tierschutz bekommen. Nach ungefähr einem 3/4 Jahr musste ich ihn aber leider wieder weiter vermitteln. Der Tierschutz war informiert und hat mich sehr unterstützt. Der Hund kam zu einer Familie bei mir in der Nähe. Bis heute habe ich Kontakt zu dieser Familie. Nachdem der Hund LEIDER aber auch nicht bei der neuen Familie bleiben konnte, wurde entschieden, das der Hund ein halbes Jahr später zu dem Bruder geht. Hier hatte der Hund jetzt 4 Jahre und 10 Monate den Himmel auf Erden. Es ging ihm wirklich sehr sehr gut! Das ganze wurde familienintern zwischen den Geschwistern geregelt. Also der Tierschutz wurde nicht darüber informiert und der Vertrag läuft noch auf die Schwester. Jetzt ist es so: Die Geschwister haben sich zerstritten. Der Hund wurde dem jetzigen Besitzer entzogen. Der Hund sollte zu einer Freundin, um ein paar Stunden nicht alleine zu sein, und der Hund wurde einfach nicht zurück gebracht. Der jetzige Besitzer ist am Boden zerstört, weil ihm niemand sagen möchte wo der Hund sich befindet. Und außerdem möchte er ihn zurück. Tierarztrechnungen laufen alle auf den letzten "Besitzer" was auch belegt werden kann. Der Impfpass liegt ihm leider nicht vor. Es gibt aber Millionen Beweise, das sich der Hund in den letzten Jahren ausschliesslich bei dem Bruder aufgehalten hat. Was kann man hier machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihr Fall sehr kompliziert aufgrund der vielen Stationen, die der Hund passieren musste und den damit verbundenen jeweiligen mündlichen oder schriftlichen Vertragsverhältnissen. Da der Bruder den Hund zurück haben möchte, müsste er einen Herausgabeanspruch gegen die Dame haben, die den Hund nicht zurückgibt. Ein solcher Anspruch könnte sich aus seinem Eigentum an dem Hund ergeben, wobei anhand der vielen Vertragsverhältnisse geprüft werden müsste, ob er von seiner Schwester überhaupt Eigentum erlangen konnte. Dass die beiden sich zerstritten haben, erschwert die Sachlage wahrscheinlich noch. Daneben ist jedoch unabhängig von einer Eigentümerstellung ein Herausgabeanspruch aus dem geschlossenen Verwahrungsvertrag möglich. Hierzu müssten jedoch die Einzelheiten und die Vereinbarung zwischen dem Bruder und der Freundin bekannt sein, wie z.B. handelte es sich um einen einmalige Pflege der Freundin oder war der Hund regelmäßig oder sogar über längere Zeit dort, mit welcher Begründung lehnt die Freundin die Rückgabe ab, warum liegt ihm der Impfpass nicht vor bzw. hat er diesen mit dem Hund zusammen an die Freundin gegeben, usw. Der Bruder sollte sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihr Fall sehr kompliziert aufgrund der vielen Stationen, die der Hund passieren musste und den damit verbundenen jeweiligen mündlichen oder schriftlichen Vertragsverhältnissen. Da der Bruder den Hund zurück haben möchte, müsste er einen Herausgabeanspruch gegen die Dame haben, die den Hund nicht zurückgibt. Ein solcher Anspruch könnte sich aus seinem Eigentum an dem Hund ergeben, wobei anhand der vielen Vertragsverhältnisse geprüft werden müsste, ob er von seiner Schwester überhaupt Eigentum erlangen konnte. Dass die beiden sich zerstritten haben, erschwert die Sachlage wahrscheinlich noch. Daneben ist jedoch unabhängig von einer Eigentümerstellung ein Herausgabeanspruch aus dem geschlossenen Verwahrungsvertrag möglich. Hierzu müssten jedoch die Einzelheiten und die Vereinbarung zwischen dem Bruder und der Freundin bekannt sein, wie z.B. handelte es sich um einen einmalige Pflege der Freundin oder war der Hund regelmäßig oder sogar über längere Zeit dort, mit welcher Begründung lehnt die Freundin die Rückgabe ab, warum liegt ihm der Impfpass nicht vor bzw. hat er diesen mit dem Hund zusammen an die Freundin gegeben, usw. Der Bruder sollte sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.