zurück zur Übersicht Tierschutzhund 10.12.2021 von Katja B. Guten Tag, Wir müssen leider unseren fast 4 jährigen Mischlings Rüden aus familiären und beruflichen Gründen abgegeben. Es ist uns leider nicht möglich dem Tier noch auf irgend einer Weise gerecht zu werden. Wir haben ihn 06/2018 über einen Tierschutz von Kroatien nach Deutschland geholt. Nun ist es so das es so scheint das es diesen Verein nicht mehr gibt. Sämtliche Anrufe und Emails bleiben unbeantwortet. Auch im Internet kann ich ihn nicht mehr wieder finden. Aber der Hund ist vertraglich abgesichert, das er nicht weitergegeben werden darf. Was kann man denn jetzt tun? Wir können den Hund definitiv nicht behalten. Freue mich auf Antwort LG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt bzw. gehandelt hat und Sie den Sitz des Vereins und vielleicht auch die Vereinsregister Nummer (VR ...) kennen (ich nehme an, dass Sie einen schriftlichen Tierschutzvertrag geschlossen haben und dass diese Angaben darin zu finden sind) könnten Sie sich bei dem zuständigen Amtsgericht, dass das Vereinsregister führt, informieren. Anhand Ihrer Schilderung ist es aber möglich, dass es den Verein bzw. die Organisation nicht mehr gibt. Hier wäre wichtig zu wissen, seit wann Sie versuchen mit ihm Kontakt aufzunehmen. Falls noch nicht geschehen, könnten Sie die Organisation ein letztes Mal anschreiben, auffordern sich innerhalb von einer Woche zu erklären über den Verbleib des Hundes und nach Fristablauf den Hund weitervermitteln werden. Zu Beweiszwecken sollten Sie dies schriftlich machen und den Brief zusätzlich auch per E-Mail senden. Daneben könnte aber auch anhand des Vertragstextes geprüft werden, ob die betreffende Klausel überhaupt wirksam ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt bzw. gehandelt hat und Sie den Sitz des Vereins und vielleicht auch die Vereinsregister Nummer (VR ...) kennen (ich nehme an, dass Sie einen schriftlichen Tierschutzvertrag geschlossen haben und dass diese Angaben darin zu finden sind) könnten Sie sich bei dem zuständigen Amtsgericht, dass das Vereinsregister führt, informieren. Anhand Ihrer Schilderung ist es aber möglich, dass es den Verein bzw. die Organisation nicht mehr gibt. Hier wäre wichtig zu wissen, seit wann Sie versuchen mit ihm Kontakt aufzunehmen. Falls noch nicht geschehen, könnten Sie die Organisation ein letztes Mal anschreiben, auffordern sich innerhalb von einer Woche zu erklären über den Verbleib des Hundes und nach Fristablauf den Hund weitervermitteln werden. Zu Beweiszwecken sollten Sie dies schriftlich machen und den Brief zusätzlich auch per E-Mail senden. Daneben könnte aber auch anhand des Vertragstextes geprüft werden, ob die betreffende Klausel überhaupt wirksam ist.