zurück zur Übersicht Hund wird vorenthalten 11.01.2022 von Weischin H. Sehr geehrte Frau Fries. Meine damalige Ex-Freundin und Ich haben uns gemeinsam einen Hund angeschafft. Vor etwa einem Jahr haben wir uns getrennt. Der Kaufvertrag läuft auf ihren Namen sowie die Anmeldung des Hundes. Damit ich die gleichen Rechte wie sie habe, haben wir eine schriftliche Vereinbarung getroffen in dem ausdrücklich drin steht, dass trotz der Tatsache, dass sie im Kaufvertrag allein drin steht und der Hund auf sie angemeldet ist, beide zu gleichen Teilen Eigentümer des Hundes sind. Die Haftpflicht Versicherung sowie alle Tierarzt Rechnungen laufen auf mich und das von Anfang an. Zudem wurde in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten, an welchen Tagen der Hund bei mir ist und an welchen er bei ihr. Zudem wurde noch vereinbart, dass die Kosten zur Hälfte von jeder Partei getragen werden. Ein Jahr ging es nun gut und man hat sich an dieser Vereinbarung (die von beiden unterschrieben worden ist) gehalten. Nun verweigert meine Ex mir den Hund und gibt mir auch keinerlei Auskunft über dessen Verbleib. Hätte ich vor Gericht Chancen auf Herausgabe oder Einbehaltung der Vereinbarung ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist selten und sehr gut, dass Sie klare Vereinbarungen getroffen und dies auch noch schriftlich festgehalten haben. Was hingegen nicht so selten ist, dass Vereinbarungen, die nach einer Trennung egal ob nun mündlich oder schriftlich vereinbart zunächst noch einvernehmlich eingehalten wurden, spätestens dann nicht mehr praktikabel sind, wenn neue Partner im Spiel sind, einer der Ex-Partner in eine andere Stadt zieht etc. Um die konkreten Erfolgsaussichten prüfen zu können, muss der gesamte Wortlaut der getroffenen Vereinbarung eingesehen und auf Wirksamkeit geprüft werden und es muss auch bekannt sein, aus welchem Grunde Ihre Ex-Freundin Ihnen den Hund nun vorenthält und ob sie dazu berechtigt ist, sprich ob ihr ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist selten und sehr gut, dass Sie klare Vereinbarungen getroffen und dies auch noch schriftlich festgehalten haben. Was hingegen nicht so selten ist, dass Vereinbarungen, die nach einer Trennung egal ob nun mündlich oder schriftlich vereinbart zunächst noch einvernehmlich eingehalten wurden, spätestens dann nicht mehr praktikabel sind, wenn neue Partner im Spiel sind, einer der Ex-Partner in eine andere Stadt zieht etc. Um die konkreten Erfolgsaussichten prüfen zu können, muss der gesamte Wortlaut der getroffenen Vereinbarung eingesehen und auf Wirksamkeit geprüft werden und es muss auch bekannt sein, aus welchem Grunde Ihre Ex-Freundin Ihnen den Hund nun vorenthält und ob sie dazu berechtigt ist, sprich ob ihr ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.