Sehr geehrte Anwältin, auf Empfehlung von Tasso schildere ich hier kurz mein Anliegen. Meine Hündin Hellena wurde durch das Veterinäramt, dem Tierheim zur freien Verfügung übergeben, nachdem ich sie nicht aus der Verwahrung abholen konnte. Dorthin gebracht wurde sie durch die Polizei, nachdem ich außer Gefecht gesetzt und im Krankenhaus war. Die Schreiben vom Bezirksamt haben mich viel zu spät erreicht, telefonisch konnte ich dort zu den angegebenen Zeiten niemanden erreichen. Es folgte eine Rechnung über 300,00 Euro, gegen die ich im November Widerspruch eingelegt habe. Dieser ist fristgemäß eingegangen, auf die Antwort warte ich bis heute, d.h. es sind seitdem mehr als 4 Wochen vergangen. Darf das Bezirksamt jetzt überhaupt noch Geld von mir fordern? Müssen nicht auch dort Fristen eingehalten werden? Ich habe zur Vermittlung meiner Hündin weder mein Einverständnis, noch eine Verzichtserklärung gegeben. Auf der Seite des Tierheims heißt es: " Für den Fall, dass ein Notfall eintritt und nicht vorgesorgt wurde, ist die zuständige Behörde (je nach Umständen kann das die Polizei, Feuerwehr oder das jeweilige Veterinäramt sein) in der Pflicht. Diese sorgt dafür, dass das Tier „zur Verwahrung“ in die Tiersammelstelle auf dem Gelände des Tierheims kommt. Dort bleibt es, bis die Eigentümer das Tier wieder abholen können. Das Bezirksamt als Auftraggeber der Tiersammelstelle stellt den Eigentümern anschließend eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese setzt sich aus den Kosten der Abholung und der Aufenthaltsdauer zusammen." Die neuen Halter wünschen keinen Kontakt zu mir, obwohl ich das Tier selbst vor einem Jahr aus schlechter Haltung übernommen und aufgebaut habe. Derzeit zahle ich hierfür noch einen Kredit für die Tierarztkosten ab. Ich will weder die 300,00 Euro bezahlen, noch auf den Kontakt zu meiner Hündin verzichten. Da es hier im Haus Probleme gab (nicht wegen ihres Wesens, sondern ich hatte damals Klage zur Hundehaltung eingereicht, wodurch eine Einigung erzielt wurde. Später lagen Kot u.a. vor meiner Wohnungstür), wollte ich sowieso ausziehen, raus aus der Stadt. Darum kümmere ich mich derzeit auch. Theoretisch hääte ich sogar das Recht, meine Hündin innerhalb von 6 Monaten zurückzufordern. Wenn Sie dort nun sehr glücklich ist, wovon ich mich gern vor Ort überzeugen würde, würde ich sie dort nicht rausreißen wollen. Nur müsste ich die Möglichkeit dazu bekommen und dass ich nicht noch diese Kosten tragen muss. Denn ich hätte sie ja abgeholt, wenn ich gewusst hätte, wo etc. Vielen Dank & freundliche Grüße Katrin R.