zurück zur Übersicht Katze beschädigt den Teppich der Nachbarin 16.01.2022 von Angela A. Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Kater klettert des öfteren bei meiner Nachbarin und Freundin zum Dachfenster in die Wohnung , zunächst war das alles kein Problem, nun ist es aber so , daß meine Nachbarin das Fenster in Abwesenheit aufgelassen hat und der Kater ins Haus gekommen ist , auch ins Untergeschoss , weil die Zwischentüre nicht zu war , er hat auf den Teppich eine Maus gefressen und entsprechende Spuren hinterlassen , angeblich hat er auch gepinkelt. Meine Nachbarin hat den Teppich jetzt reinigen lassen und ich soll die Kosten bezahlen.Ich habe keine Haftpflichtversicherung und meine Katzen sind alles Freigängerkatzen. Liegt nicht auch ein bisschen die Schuld bei meiner Nachbarin? Sie weiß doch , das der Kater ins Haus kommt und lässt das Fenster auf wenn Sie nicht zu Hause ist. Wie ist die rechtliche Lage? Mit freundlichen Grüßen Angela A. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Katzenhalterin sind Sie gemäß § 833 BGB verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die ihr Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen wäre auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend. Insbesondere gilt diese Gefährdungshaftung gerade unabhängig, davon ob der Tierhalter Schuld an dem Schaden hat oder nicht bzw. er den Schaden nicht verhindern konnte, weil er nicht anwesend war, wie in Ihrem Fall. In der Regel sind Schäden, die durch Katzen verursacht werden in der Privathaftpflichtversicherung, die jeder habe sollte (!) mitversichert, diese sollten Sie daher wenn noch nicht geschehen unverzüglich abschließen. In Ihrem Fall sind jedoch verschiedene Fragen zu prüfen, zum einen muss die Nachbarin zweifelsfrei beweisen können, dass es sich um eine Ihrer Katzen gehandelt hat, die den Teppich verunreinigt, da Sie schließlich nicht für fremde Tiere haften müssen. Allein die Vermutung oder das Argument „wer soll das denn sonst gewesen sein“ reichen dafür nicht aus. Wenn denn dann bewiesen ist, dass es eine Ihrer Katzen war, so ist eine Mitschuld der Nachbarin zu prüfen, wegen des offenen Fensters, wobei dies eher unwahrscheinlich sein dürfte. Da es sich um Ihre direkte Nachbarin und eine Freundin handelt, sollten unabhängig von der Rechtslage sich möglichst gütlich einigen, da aus solchen Anlässen oft ein Nachbarschaftsstreit entsteht, der alle Beteiligten belastet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Katzenhalterin sind Sie gemäß § 833 BGB verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die ihr Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen wäre auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend. Insbesondere gilt diese Gefährdungshaftung gerade unabhängig, davon ob der Tierhalter Schuld an dem Schaden hat oder nicht bzw. er den Schaden nicht verhindern konnte, weil er nicht anwesend war, wie in Ihrem Fall. In der Regel sind Schäden, die durch Katzen verursacht werden in der Privathaftpflichtversicherung, die jeder habe sollte (!) mitversichert, diese sollten Sie daher wenn noch nicht geschehen unverzüglich abschließen. In Ihrem Fall sind jedoch verschiedene Fragen zu prüfen, zum einen muss die Nachbarin zweifelsfrei beweisen können, dass es sich um eine Ihrer Katzen gehandelt hat, die den Teppich verunreinigt, da Sie schließlich nicht für fremde Tiere haften müssen. Allein die Vermutung oder das Argument „wer soll das denn sonst gewesen sein“ reichen dafür nicht aus. Wenn denn dann bewiesen ist, dass es eine Ihrer Katzen war, so ist eine Mitschuld der Nachbarin zu prüfen, wegen des offenen Fensters, wobei dies eher unwahrscheinlich sein dürfte. Da es sich um Ihre direkte Nachbarin und eine Freundin handelt, sollten unabhängig von der Rechtslage sich möglichst gütlich einigen, da aus solchen Anlässen oft ein Nachbarschaftsstreit entsteht, der alle Beteiligten belastet.