zurück zur Übersicht Trennung und Haustiere 17.01.2022 von Wilma J. Sehr geehrte Damen und Herren, wie ist es, wenn man sich trennt und ein Haustier hat. Der Hund lebt schon seit Jahren bei uns. Mein Partner ist nun ausgezogen und möchte den Hund zu sich nehmen. Es läuft alles auf seinen Namen, allerdings ist er beruflich auch sehr eingespannt und war seit Mai 2021 nicht mehr vor Ort. Er hat nun eine Adresse angegeben, das ist allerdings ein Yachthafen. Ich bin mir nicht sicher, ob das eine gute Bleibe für einen großen Hund ist. Der Hund ist zur Zeit noch hier bei mir. Das habe ich auch schon bei der Gemeinde so angegeben. An 2 angegeben Terminen wurde er nämlich aus Zeitgründen nicht abgeholt. Ich möchte da keinen Ärger bekommen, da ich nicht weiß wie es rechtlich aussieht. Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ihre Schilderung ist leider zu kurz, wichtig zu wissen wäre z.B. ob Sie nach der Trennung ein „Besuchsrecht“ Ihres Expartners vereinbart haben, die er aus Zeitgründen abgesagt hat, oder handelte es sich an diesen beiden Tagen um die endgültige Abholung des Hundes? Auch wenn es Gerichte gibt, die bei einer getrennten nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vorschriften der §§ 741 ff BGB über die Bruchteilsgemeinschaft angewandt haben und so zu einem „Wechselmodell für den Hund“ kam (LG Duisburg) ist fraglich ob andere Gericht ebenso entscheiden. Wenn es Ihrem Ex-Freund tatsächlich um den Hund geht und dies nicht nur ein Vorwand ist weiterhin mit Ihnen Kontakt zu haben oder Sie zu verletzten, müsste er notfalls die Herausgabe des Hundes einklagen, wofür er zunächst die erforderlichen Kosten vorschießen muss. Das Gericht prüft dann die derzeitige Eigentumslage und entscheidet anhand dieses Ergebnisses.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ihre Schilderung ist leider zu kurz, wichtig zu wissen wäre z.B. ob Sie nach der Trennung ein „Besuchsrecht“ Ihres Expartners vereinbart haben, die er aus Zeitgründen abgesagt hat, oder handelte es sich an diesen beiden Tagen um die endgültige Abholung des Hundes? Auch wenn es Gerichte gibt, die bei einer getrennten nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vorschriften der §§ 741 ff BGB über die Bruchteilsgemeinschaft angewandt haben und so zu einem „Wechselmodell für den Hund“ kam (LG Duisburg) ist fraglich ob andere Gericht ebenso entscheiden. Wenn es Ihrem Ex-Freund tatsächlich um den Hund geht und dies nicht nur ein Vorwand ist weiterhin mit Ihnen Kontakt zu haben oder Sie zu verletzten, müsste er notfalls die Herausgabe des Hundes einklagen, wofür er zunächst die erforderlichen Kosten vorschießen muss. Das Gericht prüft dann die derzeitige Eigentumslage und entscheidet anhand dieses Ergebnisses.